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#1 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.082
iTrader-Bewertung: (9)
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Reifenfabrikats- und Typbindung bezieht sich meiner Meinung nach auf Einschränkungen INNERHALB einer im Schein eingetragenen Geschwindigkeitsklasse, die in der Tat nicht mehr vorliegen. Hier geht es jedoch darum, eine ANDERE (geringere) Geschwindigkeitsklasse als die im Schein eingetragene zu verwenden. Lieber begebe ich mich mit einer evtl. unnötigen Eintragung auf die sichere Seite, als nach einem Unfall diese Diskussionen in der Rolle eines Beschuldigten führen zu müssen. Und lieber habe ich einen "offiziellen" Eintrag im Schein bei mir als irgendwelche Freigaben von Reifenherstellern. Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
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#2 |
Registrierter Benutzer
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ähhh ich glaube kaum das die geschwindikeitsangabe für reifen bindend ist, Reifenmarken sind freigegeben, und ich denke mal bei 95% der KFZ haben winterreifen eine geringere Zugelassene geschwindigkeit als das fahrzeug leisten kann. Man muss sich halt dann diesen deperten 180 km/h max aufkleber ins sichtfeld kleben.
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#3 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Bei M+S Reifen kann das Eingetragene ein Geschwindigkeitsindex sein, der die Vmax des Fahrzeuges unterschreitet (ist sogar mindestens meistens so) - der Bapper besagt gar nichts - das dient nur als "Gedächtnisstütze" für den Fahrer, der ja auch nicht immer der Eigentümer sein muß. Fährst Du dann trotzdem schneller und der Reifen platzt, handelst Du theoretisch grob fahrlässig, d.h. die Versicherung würde versuchen nix zu zahlen. |
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#4 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Bei mir ist alles serienmäßig und mir reichen die Unterlagen so - ich lass es sein, bzw. lasse es eintragen wenn ich sowieso mal da bin - also beim nächsten TÜV-Termin. Ich bin ja auch ne Schnecke - schneller als 220 werd ich bestimmt nie fahren... und zicken darf die Versicherung ja dann erst wenn de schneller als 240 warst...oder evtl. sogar erst ab 270. ![]() |
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#5 | |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Zitat:
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#6 |
[NSH]Schlossgespenst
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Bei mir im schein Bj 4`89 steht:
SOMMERBEREIF. NUR GOODYEAR EAGLE VR50. Da war damals halt so. ![]()
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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