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Alt 06.05.2004, 07:31   #1
Willy B. aus S.
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Reifenfabrikats- und Typbindung bezieht sich meiner Meinung nach auf Einschränkungen INNERHALB einer im Schein eingetragenen Geschwindigkeitsklasse, die in der Tat nicht mehr vorliegen. Hier geht es jedoch darum, eine ANDERE (geringere) Geschwindigkeitsklasse als die im Schein eingetragene zu verwenden. Lieber begebe ich mich mit einer evtl. unnötigen Eintragung auf die sichere Seite, als nach einem Unfall diese Diskussionen in der Rolle eines Beschuldigten führen zu müssen. Und lieber habe ich einen "offiziellen" Eintrag im Schein bei mir als irgendwelche Freigaben von Reifenherstellern. Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
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Alt 06.05.2004, 09:35   #2
Rohal
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ähhh ich glaube kaum das die geschwindikeitsangabe für reifen bindend ist, Reifenmarken sind freigegeben, und ich denke mal bei 95% der KFZ haben winterreifen eine geringere Zugelassene geschwindigkeit als das fahrzeug leisten kann. Man muss sich halt dann diesen deperten 180 km/h max aufkleber ins sichtfeld kleben.
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Alt 06.05.2004, 14:00   #3
cabal
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Zitat:
Zitat von Rohal
ähhh ich glaube kaum das die geschwindikeitsangabe für reifen bindend ist, Reifenmarken sind freigegeben, und ich denke mal bei 95% der KFZ haben winterreifen eine geringere Zugelassene geschwindigkeit als das fahrzeug leisten kann. Man muss sich halt dann diesen deperten 180 km/h max aufkleber ins sichtfeld kleben.
nee das ist nicht so... der Aufkleber reicht nicht. Du mußt den im Fahrzeugbrief eingetragenen Geschwindigkeitsindex montieren oder höher.
Bei M+S Reifen kann das Eingetragene ein Geschwindigkeitsindex sein, der die Vmax des Fahrzeuges unterschreitet (ist sogar mindestens meistens so) - der Bapper besagt gar nichts - das dient nur als "Gedächtnisstütze" für den Fahrer, der ja auch nicht immer der Eigentümer sein muß. Fährst Du dann trotzdem schneller und der Reifen platzt, handelst Du theoretisch grob fahrlässig, d.h. die Versicherung würde versuchen nix zu zahlen.
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Alt 06.05.2004, 14:09   #4
cabal
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Zitat:
Zitat von Willy B. aus S.
Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
Ja das ist schon recht so...der Text ist denke ich eindeutig - jeder der nicht im Serienzustand rumfährt muß das eintragen lassen - das trifft bestimmt auf die meisten zu und sicher ist sicher.
Bei mir ist alles serienmäßig und mir reichen die Unterlagen so - ich lass es sein, bzw. lasse es eintragen wenn ich sowieso mal da bin - also beim nächsten TÜV-Termin. Ich bin ja auch ne Schnecke - schneller als 220 werd ich bestimmt nie fahren... und zicken darf die Versicherung ja dann erst wenn de schneller als 240 warst...oder evtl. sogar erst ab 270.
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Alt 07.05.2004, 16:52   #5
Willy B. aus S.
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Zitat:
Zitat von cabal
... und zicken darf die Versicherung ja dann erst wenn de schneller als 240 warst...oder evtl. sogar erst ab 270.
schon klar. Aber versuch mal aus nem Haufen verbogenem Blech zu rekonstruieren, dass Du nur 239 und nicht 241 gefahren bist. Sobald die Versicherung einen Haken findet, um nicht zahlen zu müssen, bist Du in der Verteidigungshaltung und hast erst mal schlechte Karten.
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Alt 07.05.2004, 18:20   #6
Andreas-M
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Bei mir im schein Bj 4`89 steht:

SOMMERBEREIF. NUR GOODYEAR EAGLE VR50.

Da war damals halt so.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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