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#1 |
[NSH]Schlossgespenst
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Natürlich kann man sich den geschätzen reparaturpreis des gutachtens auszahlen lassen, statt das die versicherung den tatsächlichen reparaturpreis an die werkstatt bezahlt. Ist rechtens und ganz gängig. Hab ich auch schon so gemacht.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#2 |
Beiträge: n/a
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Ich lasse mir den Betrag immer auszahlen wenn meine nachbarn mal wieder ins auto gefahren sind
![]() ![]() Mittlerweile sind die so schräg drauf das die mir drohen in den wagen zu fahren wenn ich ihn auf ihrer strassenseite parke ![]() Der typ ist in punkto doofheit nicht zu toppen ![]() |
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#3 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
...gib mir mal deine Adresse ^^ ich komm dich mal besuchen ^^ ![]() ![]() ![]() ![]() Hab mir vor ne neue Stosstange anzuschaffen ![]()
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![]() Love is like oxigene Rechtschreibfehler gefunden ? - prima, darfst du behalten ^_^ |
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