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#1 | |
Registrierter Benutzer
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In einem Punkt hast Du recht es ist nicht mehr zulässig das Autohersteller im Fahzeugschein eine Reifenmarke vorschreiben da die EU hier eine Wettbewerbsverzerrung sieht.
wenn Du aber einen Reifen fahren willst der nicht vom Werk freigegeben ist bleibt Dir nur der Weg über den Reifenhersteller. Das mit dem VR ist ganz einfach da hier der Reifen vorgeschrieben ist gab es von Goodyaer eine Freigabe die für die Höchstgeschwindigkeit der Supra + Toleranz 9 Kmh ausgereicht hat. ZR is über 240 was aber nicht bedeutet das du den Reifen für eine Höchstgeschwindikeit von 245 zugelassen bekommst hier kommen Faktoren wie Gewicht Sturz Reifendruck Felgenbreite usw... ins Spiel. Zitat:
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Gruß SupraBob ![]() |
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