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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
@Snake wo steht das denn? Ich lass das mal sein mit Anwalt etc., da werden noch weitere Kosten auf mich zukommen und das will ich nicht.
Ich fahre Samstag dort hin und mal schauen was wird . . . @Bernd da hab ich aber so meine Zweifel, er hat einen guten Bewertungs-Profil.
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#2 |
[NSH]Ehrenmitglied
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Sorry wenn ich das so sag, aber das ist die Dummheit der "Verbraucher"...
Zuerst nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut machen und dann sofort mit Polizei drohen (oder eben garnichts machen). Auch dort hin fahren und das persönlich klären bringt nur bedingt was, kann aber sicherlich mit Glück zum Erfolg führen. JEDER Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher eine AGB und/oder eine Widerrufsbelehrung VOR Abschluss des Vertrages dauerhaft zur Verfügung zu stellen wenn ein Kaufvertrag über Fernkommunikationsmittel zustande kommt. In dem Fall ist die Widerrufsbelehrung unter der Auktion im "Impressum/Widerrufsbelehrung" des Händlers abgedruckt. Und JEDER Verbraucher hat gegenüber einem Unternehmen das Recht, einen Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen ohne jeden Grund zu widerrufen. Steht so im BGB und daran hat sich jeder ohne Ausnahme zu halten. Und wenn sich der Verbraucher an die dortigen Vorgaben in der Frist hält, steht rechtlich überhaupt kein Grund im Raum, warum der Verbraucher ein Nachteil erleiden soll. Sollte es trotz allem aufgrund des Fehlverhaltens des Unternehmes zu Anwaltskosten kommen, obwohl seitens des Verbrauchers alle rechtlichen Belangen eingehalten wurden, trägt die volle Höhe der Kosten der Schuldige. Aber dafür muss man den rechtlich korrekten Weg gehen. Und der sieht laut Gesetz in solchen Fällen einfach als einfachste Lösung den Widerruf innerhalb 14 Tagen in der richtigen Form vor. Man könnte dann noch viel weiter gehen, mit Täuschung, arglistiger Täuschung, Schadensersatz, blablabla ... aber das ist hier ja nicht von Nöten. Und jetzt kapier ich nicht, was daran so "schwer" ist? Da der Unternehmer hier "Insolvenzverwalter" ist, kann es natürlich sein, dass die Teile Lagerspuren haben, die aber von "Einbauspuren" zu unterscheiden sind. Ebenfalls ist die Ware meistens "ausgepackt", dreckig, mit Fingerabdrücken, was auch nicht als "gebraucht" anzusehen ist. Ob es dafür eine extra Bezeichnung/Auswahl bei Ebay gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß das, weil ich selber Insolvenzbestände vertreibe. Gruß Sam (ebenfalls Unternehmer ![]() |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Teile sind gebraucht und wurden schon am Fahrzeug vebaut.Blech weisst sogar schon in manchen Stellen Rost an.Türdichtung ist alt und zerrissen . . .
Egal, Thread kann geschlossen werden . . .
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