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#1 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
Ich fahr rundum 255er mit ner 9er Felge. Hinten verträgts aber duchaus noch ne Spurverbreiterung von 10mm pro Seite. Vorne siehts sehr bündig aus.
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Biete: Diverse Teile. Einfach in meinem Biete-Thread "Was in alles anbiete" nachsehen. |
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#2 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
Hatte selbst mit Gutachten Probleme bei der Eintragung. Selbes gerede über Tachoabweichung etc. Nach Testfahrt mit Navi war der Onkel zufrieden und hats eingetragen.
Ich hab dafür mit § 57 (3) der StVZO argumentiert. § 57: Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler (3): "Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen." @Jagi: Die 25 mm Spurplatten von Dir wollte er in dem Zusammenhang nicht eintragen. Wegen 3 mm die ihm bei der ET meiner Felgendimension nicht gepasst haben... Fahr damit jetzt auch zu einem anderen Onkel. ![]() |
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#3 | |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
Zitat:
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#4 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
@Supra-Fan: da steht nichts von Baujahr in dem § 57. wo steht denn was für unsere Lady gilt?
ich hab nichts anderes offizielles finden können. ![]() |
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#5 | |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
Zitat:
). Schau immer nur kurz in der Arbeit rein...Aber der Tacho darf auch immer nur zu schnell anzeigen, nie zu langsam. |
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#6 | |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
Die 4% beziehen sich auf den WEGSTRECKENZÄHLER.
Für den Tacho gibt es eine eigene Vorschrift ind Richtline 75/443/EWG Zitat:
Nach meiner Recherche im Internet sollte es eher so sein: 0 < = (V1 - V2) < = 0,1 · V2 + 4 km/h Der Tacho sollte also maximal 10% der realen Geschwindigkeit + 4 KM/h zu viel anzeigen. Zu wenig darf er dagene NIE anzeigen. Bei 100 KM/h also bis 14 KM/h zuviel. |
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#7 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Eintragung 275/30 r19
und damit auch auf das Geschwindigkeitsmessgerät.
"(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein..." Das Problem bei EU Richtlinien ist: "Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen." (wiki) Am Ende ist es eine Auslegungssache des Prüfers. ![]() Ich hatte mich da bei der Dekra Zentrale bei uns noch mal informiert. Und die mögen Deutsches Recht. Also StVZO. Und müssen EU Recht nicht anerkennen/abnehmen. So kommt es dazu, dass bei uns die Frage: wie weit darf das Rad aus dem Radhaus stehen 2 Antworten hat... ![]() |
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