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#1 |
Registrierter Benutzer
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Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
Moin,
mein Schätzchen war mal wieder beim TÜV und der hat bemängelt, dass in meinem Fahrzeugschein noch ein Remus ESD eingetragen ist obwohl gar keiner mehr verbaut ist. Hab jetzt dafür einen "Hinweis zur Berichtigung der Angaben in der Zul.-Bescheinigung gemäß §13 Abs. 1 FZV (keine Änderungsmaßnahme gemäß §19 (3) StVZO)" bekommen. Auf dem Wisch steht keine Rechtsbelehrung und auch nicht, dass der Schein sofort korrigiert werden muss. Ist die Austragung Pflicht? Hab ehrlich gesagt keinen Bock den ganzen Tag aufm Amt rumzugammeln und denen dafür auch noch Geld in den Rachen zu werfen. Und vielleicht hab ich ja irgendwann auch mal wieder einen Remus drunter. Dann darf ich nochmal hin und das Teil wieder eintragen lassen. ![]()
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
Naja, schauen wir halt mal in die genannten Paragraphen:
§13 Abs.1 FZV (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen: ... 11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist. § 19 Abs.3 bezieht sich auf Teile mit Gutachten, ABE etc. 19 4 sagt, daß du das Gutachten in den Fällen des 19 3 dabei haben mußt. Es kommt wohl drauf an, wie man "Änderung" auslegt. Eine Änderung kann auch der Ausbau der genannten Teile sein. Andererseits hast du nur einen HINWEIS bekommen. Ein Hinweis ist keine Aufforderung. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
Ich hab bei mir auch Blitz und Tanabe eingetragen, aber nur Tanabe unterm Auto.
Gab noch nie Probleme...
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
moment, der Prüfer hat keine Weisungsbefugnis. Aber eine Hinweispflicht. Kommt jetzt drauf an, was in deinem Schein steht. Steht da "a. Gen. ESd Remus blubb", dann kannst Dir die Austragung sparen. Dann darfst wahlweise verbauen, also Remus oder Serie oder was sonst noch eingetragen ist. Wobei sich ja mit dem Auspuff auch die Geräuschpegel ändern. Ich würd anrufen und fragen. Die geben normal schon Auskunft, denen is das nämlich wurschd. Hinweis is ja gegeben.
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?
is doch egal als ob der prüfer das kontrollieren könnte/würde..
dann bau dir doch einfach wieder nen remus hin wenn se doch irgendwie stress machen ist ja eingetragen also kein problem ![]()
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