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#1 |
Dr. Sommer
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AW: Zulassungsfrage
interessant meine versicherung sagt.. ich bekomm kein kennzeichen um zum tüv zu fahren auf direktem weg. ich bekomm nur ein kennzeichen mit tüvbericht. vorher druckt mir ja auch niemals ne zulassungstelle einfach so ein kennzeichen d.h. ich brauch n hänger oder kurzzeitkennzeichen um zum tüv zu kommen.
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#2 | ||
Registrierter Benutzer
Registriert seit: Jul 2010
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iTrader-Bewertung: (5)
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AW: Zulassungsfrage
Zitat:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen: Zitat:
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#3 |
Dr. Sommer
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AW: Zulassungsfrage
ja vielleicht wollt die versicherung halt kohle machen mit dem kurzzeitkennzeichen, aber die schreiben das doch dann eh gut, wenn man sich dann weiterhin dort dann versichert..
den paragraphen kenn ich schon, wollts aber von der versicherung wissen, ob ich mit versicherungskarte zur zulassungsstelle kann um mir NEUE schilder zu besorgen.. die bring ich dann daheim an und fahr direkt zum tüv.. und die versicherungshure hat mich fast ausgelacht am telefon - was ich mir quasi vorstelle.. ohne plakette macht die dampfhammernutte in der zulassungsstelle nichts.. angeblich.. aber wie komm ich sonst zum tüv, wenn mein auto mal abgemeldet war? hänger oder kurzzeitkenzeichen haha. vielleicht ist das halt nur im beschissenen schwabenland so behindert.. kann auch sein. |
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