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Registrierter Benutzer
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Grundsätzlich ist es so, das jedes Leuchtmittel am Fahrzeug
vom KBA in Flensburg genehmigt sein muss und dann ein Prüfzeichen erhält. Das betrifft Komplette Leuchten, sowie auch Glühlampen, eine Veränderung ist verboten. Dort liegen auch die Werte vor, die zum Beispiel eine Rückleuchte bringen muss. Wer jetzt etwas an der Beleuchtung ändern will, oder eine neue Leuchte auf den markt bringen will, muss das Ding dann eben genehmigen lassen vom KBA. Da kannst dann alles machen, Glühlampen färben, Gläser tönen oder LED ´s einbauen. Das Ding muss nur halt von dehnen genehmigt sein. Mittlerweile haben wir ja die EU und man kann so eine Genehmigung auch in anderen Ländern erhalten, wo es dann meist einfacher geht. Aber das keiner auf die Idee kommt sowas in Österreich zu machen, die Beamten da, sind noch schlimmer als hier bei uns. |
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