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#25 |
Registrierter Benutzer
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Hi,
ihr habt bei einer Sondereintragung für die Auspuffanlage zwei Möglichkeiten die Anlage entspricht genau den DB Werten der Serienanlage oder ihr lasst den Wert bei der Eintragung ändern maximal 96 DB. Kommt ihr in eine Polizeikontrolle oder fahrt zum Tüv und der Wert weicht davon ab "kann" die Betriebserlaubnis die durch die Einzelabnahme gewährt wurde wieder entzogen werden. Man darf nicht vergessen das eine Einzelabnahme keine ABE ist.
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Gruß SupraBob ![]() |
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