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#1 |
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Der goldene Splint
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AW: Hallenmiete seit 2003 nicht bezahlt, darf ich verkaufen?
meiner meinung nach darfst du den nicht einfach verkaufen, schließlich habt ihr die abmachung dass er sein auto gegen ein gewisses entgeld einstellen darf.
dass er nicht bezahlt ist eine andere geschichte und darf einfach so willkürlich verrechnet werden, schleißlich weisst du nicht wieviel der wagen wert ist, nicht dass er nachher noch mit nem erbstück oder bla kommt. wenn du das teil loswerden willst, musst du den rechtlichen weg gehen, wenn er nicht gestorben ist und du seinen namen kennst, wird man ihn sicher finden und ebenfalls eine lösung.
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#2 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Hallenmiete seit 2003 nicht bezahlt, darf ich verkaufen?
Beim gesetzlichen Weg wirfst Du gutes Geld dem schlechten hinterher.
Ich würde das anders regeln und die Kiste in Teilen verkaufen. Zum Schluss steht eine geflädderte Karosse, wie kann er beweisen dass er eine komplette abgestellt hat???? Und wenn, dann soll er doch klagen. Das dauert ... Dem würde ich gelassen entgegensehen. Auge um Auge - Zahn um Zahn
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Gruss Alex. Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, hätte ich 4 Füsse und keine 2 Hände zum lenken. |
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