![]() |
|
![]() |
#1 |
Alter Hase
|
habe die gesetzestexte durchgelesen...
da steht nichts von fahrer sehen können oder das eine tönung verboten ist... das einzigste was drin steht ist, dass die scheiben klaresicht bieten müssen... über farbe oder tönung ist nichts zu finden... die hersteller würden es nicht versuchen wenn es aussichtslos wäre... |
![]() |
![]() |