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Alt 11.11.2010, 07:58   #1
supradiabolo
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supradiabolo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: TSN Typschlüsselnummer (allg. Schlüsselnummer) geändert bei Abnahme?

eine Abnahme nach §19.3 beinhaltet eigentlich immer einen fahrzeugspezifischen Prüfnachweis, Also einen mit dem Fahrwerk erworbenen Prüfbericht/Gutachten.
§19.2 hingegen erklärt das erlöschen der Betriebserlaubnis und geht eigentlich immer mit einer §21 Abnahme einher um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen, ausser es liegt eine EG-BE oder ABE vor.
Es ist sogar möglich das das Stva einen Datenabgleich auf vorhanden sein der BE macht, es wurde halt viel getrixt.

Das mit der genulten Schlüsselnummer kenne ich eigentlich nur aus nicht in der BRD erworbenen Fahrzeugen, kann aber vielleicht nach der Meinung des Prüfers wegen entziehung der alten BE nötig sein.....


Ich halte das auf jeden fall alles für sehr interessant...
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~ Der Teufel steckt nicht im Detail, sondern in meiner SUPRA ~
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Alt 11.11.2010, 08:46   #2
Supra_MA70
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Supra_MA70 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: TSN Typschlüsselnummer (allg. Schlüsselnummer) geändert bei Abnahme?

Daß die hinteren Nummern der TSN sich auf einmal ändern, habe ich auch schon bei einer Wiederinbetriebnahme eines anderen Fahrzeuges erlebt. O-Ton: "Das ist so aus dem Computer gekommen"
Ich denen erklärt, daß Nummern sich nicht einfach so ändern, wenn sie in der zulassungsbescheinigung stehen. Das Fahrzeug ändert sich ja auch nicht. Nach mittellangem Disput mit Chef der Zulassungsstelle wurde die alte Nummer genommen.
Einem Normalsterblichen wäre das nie aufgefallen. Ich lese mir die Papiere aber auch mal durch.
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Gruß
Micha


Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr.

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Alt 11.11.2010, 08:56   #3
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Knight Rider wird schon bald berühmt werden
AW: TSN Typschlüsselnummer (allg. Schlüsselnummer) geändert bei Abnahme?

Ich les mir das auch durch, aber das war leider zu spät..
Ich war in erster Linie erfreut über die Abnahme des TEIN.
Und zu Hause dann der genaue Vergleich.

Leider weis ich immer noch nicht, was die letzten Stellen bedeuten..
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Peter / Knight Rider
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Alt 11.11.2010, 09:11   #4
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Knight Rider wird schon bald berühmt werden
AW: TSN Typschlüsselnummer (allg. Schlüsselnummer) geändert bei Abnahme?

Also, über den TÜV SÜD hab ich mich mal mit dem Prüfer verbinden lassen,
und jener Prüfer meinte, dass diese Nummern lediglich ein Hinweis über verbaute Ausstattung von elektronischen Komponten sei.
Dies sei nur für die Prüfer von Bedeutung. Und für Fahrzeuge ab ca. Baujahr 2006, eben wegen (anscheinend relevanten) elektronischen Bauteilen.
Bei älteren Modellen (wie unsere Supra eben) sei das nicht von Bedeutung, und habe keinen Einfluss.

So, ich fahr jetzt zur Zulassungsstelle, mal sehen, was die sagen..
Werde berichten.
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Alt 11.11.2010, 13:53   #5
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Talking Zurück von der Zulassungsstelle...

So, komme jetzt von der Zulassungsstelle.
Das TEIN Mono Flex fahrwerk ist nun in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, früher auch Fahrzeugschein genannt) eingetragen.

Ich hab gleich der Bearbeiterin gesagt, was mir am Herzen liegt,
dass da in dem Gutachten eine andere TSN steht (außer den ersten 3, es ging ja nur um die letzten Stellen).

Sie fragte mich, ob es nur um eine technische Änderung gehe,
und ich bejahte, dass es nur um die Eintragung eines anderen Fahrwerkes gehe,
meinte sie, dann behalten wir die Nummer bei, und ich werde den Text nachtragen.
Dann hat sie penipel die Fahrgestellnummer verglichen, und gefragt, ob die Anschrift noch stimme, und dann gings los.

So, nach 12 Euro weniger habe ich nun das TEIN Mono Flex Fahrwerk eingetragen bekommen, und die TSN /Typschlüsselnummer ist immer noch die Alte.

Und mein Gewissen ist wieder beruhigt (in zweifacher Hinsicht).
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Alt 11.11.2010, 14:10   #6
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AW: TSN Typschlüsselnummer (allg. Schlüsselnummer) geändert bei Abnahme?

Zitat:
Zitat von supradiabolo Beitrag anzeigen
eine Abnahme nach §19.3 beinhaltet eigentlich immer einen fahrzeugspezifischen Prüfnachweis, Also einen mit dem Fahrwerk erworbenen Prüfbericht/Gutachten.
§19.2 hingegen erklärt das erlöschen der Betriebserlaubnis und geht eigentlich immer mit einer §21 Abnahme einher um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen, ausser es liegt eine EG-BE oder ABE vor.
Es ist sogar möglich das das Stva einen Datenabgleich auf vorhanden sein der BE macht, es wurde halt viel getrixt.

Das mit der genulten Schlüsselnummer kenne ich eigentlich nur aus nicht in der BRD erworbenen Fahrzeugen, kann aber vielleicht nach der Meinung des Prüfers wegen entziehung der alten BE nötig sein.....


Ich halte das auf jeden fall alles für sehr interessant...
Ich weiß zwar nicht, was du damit jetzt ausdrücken willst,
aber, wie schon ganz am Anfang erwähnt, habe ich

- einerseits ein Schreiben (ein Papier), auf dem steht: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis,
und in dem stehen die ganzen Schlüsselnummern (einschliesslich meiner reklamierten TSN) sowie unter Punkt 22 der Text mit dem TEIN Gewindefahrwerk samt den Nummern, die auf den Federn aufgedruckt sind,

- und ein weiteres Schreiben (ein Papier), auf dem steht: Begutachtung §19 (2) / §21 StVZO, auf dem steht:
Ergenis: ohne festgestellten Mängel,
Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung insoweit den geltenden Vorschriften. Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen.
Rechnung: TÜV Entgeld +6 Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO Brutto: 46,30 Euro

Bei der Zulassungsstelle hab ich nun das im Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I genannt) eintragen lassen.

Somit habe ich die Betriebserlaubnis erlangt, und ich darf mit dem TEIN rumfahren, und habe die alte Typenschlüsselnummer.

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