31.03.2010, 08:05 | #1 |
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Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Hab mir für meine Supra im letzten Monat eine Blitz gekauft, ich wusste ja das es schwierigkeiten mitn Tüv gibt aber sowas. Ich weiß es ist ein leidiges Thema aber nie hat man ne vernümpftige Antwort.
Ohne irgend nen Gutachten sagte man mir wird es nix mit eintragen, da kommen so sondergeschichten wie: Abgasverhältnissmessung oder Materialprüfungen auf mich kommen, um vielleicht eine Eintragung zu bekommen. Allein ersters soll so um die 4000 Eus kosten. (Hab mich bei der Dekra erkundigt) Und eine DB Messung tuts leider nicht nur, wie von vielen behauptet. ^^ Hat es jemand auf dem legalen weg geschafft und wenn dann bitte wie? ^^ Bitte keine Antworten wie ABE Fälschen oder Prüfzeichen anschweißen/einätzen. mfg Herzer ^^ Geändert von Herzer (31.03.2010 um 08:19 Uhr). |
31.03.2010, 08:21 | #2 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Meines Wissens haben hier mindestens drei Leute die Blitz per Lautstärke Messung legal eingetragen (in DE). Das war aber grenzwertig. Ob das heute auch noch ausreicht weiss ich nicht.
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31.03.2010, 08:25 | #3 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Ne reicht leider nicht mehr aus, hab halt vor 2 Wochen mitn Tüver gequatscht.
Desweiteren hab ich den absoluten Holocaust. Hatte Tüv bis 02/2010 Ende Februar, war Sturm und ein baum ist vor meinen Supra umgeknickt während der fahrt = Schürze defekt + wegfliegendes Kennzeichen. Tja jetzt hab ich kein Tüv und kann auch noch nicht ummelden wegen dem Tüv und der Blitzgeschichte. Wär nett wenn was rauskäm. mfg Herzer ^^
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31.03.2010, 09:38 | #5 | |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Naja, wenn du jetzt erstmal Probleme mit der Blitz hast, dann schraube doch für den TÜV Termin erstmal die original Auspuffanlage drunter. So kannst du wenigstens zum TÜV. Danach ist dann die Blitz dran. So werde ich das auch in 8 Tagen machen.
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31.03.2010, 10:14 | #8 | |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
Nein, ist doch völlig wurscht ob Tanabe oder Blitz, beides ist legal einzutragen (habe ich so gemacht). Zumindest WAR es legal einzutragen, Daniel hat ja mal gepostet, dass man jetzt eine Bescheinigung des Herstellers braucht, in der die Lebensdauer der Anlage mit 2 Jahren oder so angegeben wird. So ein Blödsinn, bei Edelstahlanlagen kann man sich da einfach mal sicher sein - aber man hat es ja nirgendwo auf Papier stehen EDIT: so lief es "damals" (letztes Jahr!)...
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31.03.2010, 10:15 | #9 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Eine korrekt gemachte Fahrgeräuschmessung sollte es immer noch tun. Leistungsmessung ist in aller Regel erforderlich. zu hoher Abgasgegendruck kann bei so einer Anlage ja nicht auftreten, das wissen auch die Prüfer. Materialgutachten könnte wohl theoretisch jemand fordern, ist mir aber bei ner offensichtlich industriell gefertigten Anlage noch nie vorgekommen. Auf dem gleichen wege kann man prinzipiell ja auch Eigenbauanlagen eintragen.
Natürlich ist das alles Prüfer-abhängig. Es gibt genügend die´s trotzdem nicht machen, einfach weil sie Ihren Kopf dafür nicht hinhalten wollen. Ein Problem können die Geräusch-Grenzwerte geben. Je nachdem welche Fassung der EG-Richtlinie man anzieht. Die Grenzwerte sind über die Jahre immer weiter gesenkt worden. Mi den heutigen 74 oder was dB siehst du eh kein Land. Aus grade gemachter Erfahrung (frag mal den Epsonator): bei A/T könnte der Kickdown ein Problem werden. Dafür gibts in der Richtlinie einige Ausnahmen bzw. bestimmte Messbedingungen (Kickdown aushängen oder Begrenzer für Drosselklappenöffnung). Da die A/T voll runterschaltet bei Kickdown, ist die bei der Messung i.A. lauter als ein Schaltwagen. Am besten ist, vorher selbst eine zum Baujahr passende Fassung der EWG-Richtlinie (70/157/EWG) ausdrucken. Die selbst lesen und verstehen. Und diese dann auch mitnehmen zur Abnahme. Gruß John
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31.03.2010, 13:23 | #10 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
---> so bekommt ihr die blitz eingetragen
so hab ichs gemacht orginal turboknie mit orginal kats verbaut, daran die blitz so ist es relativ leise wenn er nicht warm ist Und dann einfach eintragen lassen und dazu hald dem tüv mensch das blitzgutachten zeigen das mal hier rum ging dann bekommt man die eg nummer drauf geschweißt. danach einfach wieder offenes knie und kat hin dann haste ihn ohne db-killer eingetragen das wilste doch oder? gruß
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31.03.2010, 15:01 | #11 | ||
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
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Zitat:
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31.03.2010, 19:00 | #12 | |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
Ist doch blödsinn sowas. Nicht umsonst wird das Standgeräusch UND(!) das Standgeräusch bei erhöhtem Standgas (ca. 4000 U/Mins) eingetragen. Was meinste, wie schnell dich die Rennleitung am Sack hat. Die halten ihr Phonmessgerät dran, messen 4 mal und dann ist offensichtlich, dass da manipuliert wurde. WAS du dann geändert hast (oder auch nicht!) ist denen egal - du bist dann dran und musst den Wagen entsprechend der eingetragenen Werte umarbeiten oder neu abnehmen lassen, da die alte Abnahme ungültig wird, wenn die Werte nicht mehr erfüllt werden. Und wie genau diese Methode ist, wollte ich auch erst nicht glauben. Da ich aber (siehe meinen Link) ein zweites Mal hinmusste zum Eintragen, hat er vor Ort mit einem Phonmeter gleich nochmal gemessen und siehe da -> identisches Ergebnis.
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31.03.2010, 23:59 | #13 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Die rennleitung hat mich schon 2 mal raus gezogen worden wolten nix nachdem sie den rennschein in de hand hatten
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01.04.2010, 00:03 | #14 |
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Hi,
Glück gehabt "Zum Glück" sind nur wenige da speziell geschult. Wenn die einen zweiseitigen Fahrzeugschein sehen winken die eh meistens schon ab Aber wehe du gerätst mal an einen der sich auskennt,dann gibts ärger. Oder noch schlimmer du hast nen Unfall und die Kiste wird hinterher von einem Gutachter geprüft Gruß Tobias |
01.04.2010, 06:38 | #15 |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Mach wie du es für richtig hälst - legal isses dennoch nicht, auch wenn du "nicht erwischt" wurdest
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