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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Diebstahl
So ist es nicht ganz. Wenn neue "Ermittlungsansätze" da sind, kann das Verfahren auch wieder aufgenommen werden. Untertauchen müßte der Täter mindestens die Verjährungszeit.
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Gruß Micha ![]() Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#2 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Diebstahl
Richtig, aber sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, wird alles "Kommisar Zufall" überlassen, was nur sehr sehr selten zum gewünschten Erfolg führt...
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Zitat:
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#3 |
[NSH]Schlossgespenst
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AW: Diebstahl
Ist schlimm sowas, kein wunder das die hemmschwelle für sowas immer weiter sinkt...
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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