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Alt 07.09.2009, 12:43   #1
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

so, hab mal was rausgefunden. wenn dewr tüv mir das dann noch bestätigt dann bin ich glücklich

symmetrisches Abblendlicht ist erlaubt, sofern es sich nicht um SealedBeam handelt, eine Abschlusscheibe aus Glas oder Kunststoff vorhanden UND die Glühbirnen auswechselbar sind.

Hab nach langem Suchen jetzt auch mal in anderen Foren Posts über deren Scheinwerfer gefunden und beim Mazda 3 MPS mit Xenon festgestellt das der das selbe drin hat.

Ich verlinke jetzt einfach mal ins Mazda forum, da ich nicht denke das ich einfach sein Bild klauen darf, denke so isses besser, falls doch nicht soll ein Mod das bitte rausnehmen.

Symmetrisches Abblendlicht

Mal sehn was der Tüv heut abend spricht, Laut EU ist es also erlaubt, steht nur nicht in der StVZO.

lg Patrick

edit: hier mal die ECE Bestimmung
Zitat:
ECE-Regelung Nr. 113
Scheinwerfer für symmetrisches Licht - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen ausgerüstet sind

Diese Regelung gilt für Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die Abschlussscheiben aus Glas oder Kunststoff haben können und mit auswechselbaren Glühlampen ausgerüstet sind.
__________________
Zitat:
Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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Alt 08.09.2009, 21:11   #2
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

war heute beim tüv und.....











.... ist erlaubt

Thread kann geclosed werden

Um was haben wir gewettet Simon, habs leider vergessen?
__________________
Zitat:
Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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