![]() |
|
![]() |
#1 |
Registrierter Benutzer
|
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Doch , dann hab ichs schon richtig verstanden.
Das Blenden, das ich imletzten post genannt habe bezog sich bloss auf Engländer in Deutschland. Ich hab jetzt aber mal bissl gesucht und nen Beschluss des europäischen parlaments gefunden, in dem symmetrisches Abblendlicht erlaubt wurde. Jedoch hab ich nichts gefunden, inwiefern das schon in die deutsche StVZO übernommen wurde oder auch nicht. Und falls es umgesetzt wurde, obs nur für geprüfte Neuwagen oder auch für nachgerüstete gilt. Wirst also um die Tüv-Auskunft nicht herum kommen. Es würd mich aber trotzdem interessieren, warum du auf die bessere Ausleuchtung des fahrbahnrandes verzichten willst. ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Registrierter Benutzer
|
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
wenn's dich so brennend interessiert schreib mir ne PN, muss ja nicht wie ganze supra welt erfahren was da in den odenwälder kellern geplant wird
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Registrierter Benutzer
|
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?
Das Abkleben des Lichtkeils bei Engländern im Rechtsverkehr stellt lediglich eine Kompromisslösung dar.
Umrüsten wegen ein paar Tagen oder weniger Wochen ist definitiv für den Fahrzeughalter unzumutbar... oder was würdest Du sagen, wenn Du dein KFZ nur wegen 2 Wochen England-Urlaub umrüsten müsstest? Andererseits würde der Lichtkeil auf der "falschen" Seite den Gegenverkehr blenden und ist somit für diesen unzumutbar... Also was bleibt dann übrig? Klar: die zumutbaren, geschätzten 5€ in Selbstklebefolie zu investieren und den Lichtkeil komplett "Eliminieren". Wir haben zu meinen Lehrzeiten genügend Toyotas von G.I.'s die nach ihrer Dienstzeit in D geblieben sind umgerüstet, und bei allen(!) mußten wir die linearen US- Scheinwerfer gegen die Version aus den in D verkauften Modellen austauschen. Krasseres Beispiel: In den USA gabs ende der 80er 'nen Corolla mit Schlafaugen (AE86), den es ja so in Deutschland nie offiziell gab... Kommentar vom TÜV-Prüfer: "Lasst euch was einfallen, so nehm ich das Auto nicht ab!" Endergebnis: mit MR2 (SW10)- Scheinwerfern geht's... ob da an Scheinwerfer oder Gehäuse was geändert wurde, kann ich nicht sagen, weil an ausgerechnet dem Tag, wo die eingebaut werden sollten begann mein Lehrgang auf der Innung, und als dieser vorbei war, war auch das Thema so weit im Hintergrund, daß ich mich nicht weiter drum gekümmert hab...
__________________
Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Der deutsche TÜV und seine Tücken!!! | Phoenix | Off Topic | 29 | 09.12.2005 16:40 |
GT-Flügel mit TÜV | Supra Light | Tuning | 27 | 21.03.2005 21:48 |
Edelstahlendrohr STVZO konform? | supradiabolo | Technik | 5 | 10.02.2005 20:03 |