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Alt 05.09.2009, 23:58   #1
suNji_mkIII
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suNji_mkIII befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

nope, flasch verstanden.
ich will statt der asymetrischen scheinwerfer symetrische einbauen. also keine mit nem keil nach rechts sondern einfach ein strich. geht aber jetzt nicht um die supra, ganz allgemein, gibt ja noch andere gefährte mit Licht die auf der straße bewegt werden dürfen.

Einziger Nachteil: Rechter fahrbahnrand bleibt unbeleuchtet.

Wenn die dann das einstellgerät hinhalten geht halt kein Keil hoch, sondern einfach ne gerade linie weiter. Blendet also nix. Der einzige der davon nen Nachteil hat bin ich, weil ich eben weniger sehe und das könnte mir zum verhängnis werden eben weil die dann sagen das das ein sicherheitsrisiko ist.
Darfst ja auch keine airbags rausbauen. Aber wie gesagt, da soll der Tüv mal gucken was er dazu meint weil die engländer dürfen es ja auch bzw. müssen bei uns so fahren, da könnte er aber wieder damit kommen das die ja nicht ewig hier sind.
Soll aber der Tüv entscheiden.

Stell dir das vor wie nebelscheinwerfer. Die haben auch symetrisches licht.

Mal als Info:
Beim tüv werden beide scheinwerfer gleich hoch gestellt, der bemängelt das sogar wenn das linke tiefer steht. Zudem hat der Linke wie auch der rechte diese asymetrie und bei beiden fängt sie ab ca der mitte der leuchtkegels an.
UND: Xenon hat auch die asymetrie, aber weniger stark ausgeprägt. Auf dem einstellgerät ist das Winkel nur ca 1cm lang, dann wirds wieder gerade. denke aber da hängt mit der Kelvinstärke zusammen da es dann einfach zu arg blenden würde wenn man den Keil einfach auslaufen lassen würde.
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Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
suNji_mkIII ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2009, 00:06   #2
Benjaminvegeta
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Benjaminvegeta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Doch , dann hab ichs schon richtig verstanden.
Das Blenden, das ich imletzten post genannt habe bezog sich bloss auf Engländer in Deutschland.

Ich hab jetzt aber mal bissl gesucht und nen Beschluss des europäischen parlaments gefunden, in dem symmetrisches Abblendlicht erlaubt wurde.
Jedoch hab ich nichts gefunden, inwiefern das schon in die deutsche StVZO übernommen wurde oder auch nicht.
Und falls es umgesetzt wurde, obs nur für geprüfte Neuwagen oder auch für nachgerüstete gilt.
Wirst also um die Tüv-Auskunft nicht herum kommen.

Es würd mich aber trotzdem interessieren, warum du auf die bessere Ausleuchtung des fahrbahnrandes verzichten willst.
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Alt 06.09.2009, 00:10   #3
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

wenn's dich so brennend interessiert schreib mir ne PN, muss ja nicht wie ganze supra welt erfahren was da in den odenwälder kellern geplant wird
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Zitat:
Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
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Alt 06.09.2009, 02:19   #4
Australis
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Australis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Das Abkleben des Lichtkeils bei Engländern im Rechtsverkehr stellt lediglich eine Kompromisslösung dar.
Umrüsten wegen ein paar Tagen oder weniger Wochen ist definitiv für den Fahrzeughalter unzumutbar... oder was würdest Du sagen, wenn Du dein KFZ nur wegen 2 Wochen England-Urlaub umrüsten müsstest?
Andererseits würde der Lichtkeil auf der "falschen" Seite den Gegenverkehr blenden und ist somit für diesen unzumutbar...
Also was bleibt dann übrig? Klar: die zumutbaren, geschätzten 5€ in Selbstklebefolie zu investieren und den Lichtkeil komplett "Eliminieren".

Wir haben zu meinen Lehrzeiten genügend Toyotas von G.I.'s die nach ihrer Dienstzeit in D geblieben sind umgerüstet, und bei allen(!) mußten wir die linearen US- Scheinwerfer gegen die Version aus den in D verkauften Modellen austauschen.
Krasseres Beispiel: In den USA gabs ende der 80er 'nen Corolla mit Schlafaugen (AE86), den es ja so in Deutschland nie offiziell gab... Kommentar vom TÜV-Prüfer: "Lasst euch was einfallen, so nehm ich das Auto nicht ab!" Endergebnis: mit MR2 (SW10)- Scheinwerfern geht's... ob da an Scheinwerfer oder Gehäuse was geändert wurde, kann ich nicht sagen, weil an ausgerechnet dem Tag, wo die eingebaut werden sollten begann mein Lehrgang auf der Innung, und als dieser vorbei war, war auch das Thema so weit im Hintergrund, daß ich mich nicht weiter drum gekümmert hab...
__________________
Zitat:
Zitat von Walter Röhrl
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen
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