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Alt 05.09.2009, 22:58   #1
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

ich werd mal beim Tüv fragen was die meinen, hab vorhin ja schon mit Simon telefoniert.
Ich denk mal mein größtes Problem wird sein das ich Original ja die Asymetrie habe und nun Rückrüsten würde.
Denke mal das wird meinem vorhaben das genick brechen.
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Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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Alt 05.09.2009, 23:27   #2
Benjaminvegeta
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Darf man mal fragen, was du überhaupt vor hast?

Weil mal ganz ehrlich gesagt: Mit symmetrischen Lichtern rumfahren ist allen anderen Autofahrern gegenüber so richtig scheiße. Ist nicht grade angenehm wenn bei Finsternis einer entgegen kommt, der Dir so richtig krass ins Gesicht blendet. Um das zu verhindern ist die Asymmetrie ja auch vorgeschrieben
Ich hab auch deutsche Leuchten für den Linksverkehr bei meinem japan-Import Mr2 verbaut. Anders hätts auch keine Tüv-Abnahme gegeben
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Alt 05.09.2009, 23:35   #3
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

was ich vorhab is doch egal, fakt ist:
wenn einer von england zum urlaub rüber kommt klebt er das asymetrische ab, dann hätte man genau das was ich einbauen will.
da blendet nix, sonst dürften die ja hier auch nicht fahren.
statt dem keil der da ab der mitte hochgeht geht der "Strich" halt einfach weiter.
blenden würde da nix, nur der rechte fahrbahnrand würde nicht ausgeleuchtet werden.
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Alt 05.09.2009, 23:40   #4
Benjaminvegeta
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Also damit ich das richtig verstehe: du möchtest den rechten Scheinwerfer so ändern/tauschen, dass du eine schlechtere Auseuchtung der Fahrbahn hast, um die Reichweite beider Scheinwerfer auf einer linie zu haben?

Dann greifen die Richtlinien für die regelkonforme Einstellung der Scheinwerfer. Und diese sehen eine weitere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes vor, und eine kurze als Blendschutz für links.
Die Einstellung wird auch bei der HU geprüft und wird bei Abweichung als Mangel angekreidet. zumeist nimmt der Tüv-Prüfer die richtige Einstellung schnell vor Ort vor( wenn er kein Arsch ist)

zu den Folien bei reisenden Engländern:
Das ist eine Not-/Behelfslösung und gilt auch nur für Reisende oder PKW-Überführungen auf eigener Achse. Damit diese niemanden blenden solange sie da sind. Für die kurze Dauer ist es nicht zumutbar, dass die ihre Leuchten umbauen. Wenn das Fahrzeug aber in Deutschland zugelassen werden soll muss es den deutschen Gesetzen entsprechen und die Scheinwerfer getauscht werden.
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Alt 05.09.2009, 23:58   #5
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

nope, flasch verstanden.
ich will statt der asymetrischen scheinwerfer symetrische einbauen. also keine mit nem keil nach rechts sondern einfach ein strich. geht aber jetzt nicht um die supra, ganz allgemein, gibt ja noch andere gefährte mit Licht die auf der straße bewegt werden dürfen.

Einziger Nachteil: Rechter fahrbahnrand bleibt unbeleuchtet.

Wenn die dann das einstellgerät hinhalten geht halt kein Keil hoch, sondern einfach ne gerade linie weiter. Blendet also nix. Der einzige der davon nen Nachteil hat bin ich, weil ich eben weniger sehe und das könnte mir zum verhängnis werden eben weil die dann sagen das das ein sicherheitsrisiko ist.
Darfst ja auch keine airbags rausbauen. Aber wie gesagt, da soll der Tüv mal gucken was er dazu meint weil die engländer dürfen es ja auch bzw. müssen bei uns so fahren, da könnte er aber wieder damit kommen das die ja nicht ewig hier sind.
Soll aber der Tüv entscheiden.

Stell dir das vor wie nebelscheinwerfer. Die haben auch symetrisches licht.

Mal als Info:
Beim tüv werden beide scheinwerfer gleich hoch gestellt, der bemängelt das sogar wenn das linke tiefer steht. Zudem hat der Linke wie auch der rechte diese asymetrie und bei beiden fängt sie ab ca der mitte der leuchtkegels an.
UND: Xenon hat auch die asymetrie, aber weniger stark ausgeprägt. Auf dem einstellgerät ist das Winkel nur ca 1cm lang, dann wirds wieder gerade. denke aber da hängt mit der Kelvinstärke zusammen da es dann einfach zu arg blenden würde wenn man den Keil einfach auslaufen lassen würde.
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Alt 06.09.2009, 00:06   #6
Benjaminvegeta
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

Doch , dann hab ichs schon richtig verstanden.
Das Blenden, das ich imletzten post genannt habe bezog sich bloss auf Engländer in Deutschland.

Ich hab jetzt aber mal bissl gesucht und nen Beschluss des europäischen parlaments gefunden, in dem symmetrisches Abblendlicht erlaubt wurde.
Jedoch hab ich nichts gefunden, inwiefern das schon in die deutsche StVZO übernommen wurde oder auch nicht.
Und falls es umgesetzt wurde, obs nur für geprüfte Neuwagen oder auch für nachgerüstete gilt.
Wirst also um die Tüv-Auskunft nicht herum kommen.

Es würd mich aber trotzdem interessieren, warum du auf die bessere Ausleuchtung des fahrbahnrandes verzichten willst.
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Alt 06.09.2009, 00:10   #7
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

wenn's dich so brennend interessiert schreib mir ne PN, muss ja nicht wie ganze supra welt erfahren was da in den odenwälder kellern geplant wird
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