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#13 |
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Projektleiter
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AW: Steini`s Spardose
Oh, sowas kleines hatte ich noch nie getroffen, verdammt
![]() Als Vergleich; Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung (Art. 59a Abs. 2 VRV) bis 1 Monat: 40 CHF um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate: 100 CHF um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate: 200 CHF Alles über 6 Monate wird dann ungemein teuer, ist dann quasi der Jackpot für den Staat ![]() |
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