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#1 |
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[NSH]Schlossgespenst
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AW: Wer hat FFIM/LLK eingetragen?
Habs trotzdem mal nach "Sonstiges" verschoben...
Als ich mit meiner neuen supra zur HU war erging es mir ähnlich. hab ich auch gefragt ob ich den eintragen lassen muß/soll. Der Prüfer hat dann ironisch gefragt ob ich den großen wasser- und ölkühler auch eintragen lassen will... Und haben auch gesagt das wenn man es unbedingt will die das machen können (LLK), aber sie vom TÜV würdens nicht fordern, wäre ihnen egal was fürn LLK ich da drin habe.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#2 |
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[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen
Beiträge: 17.493
iTrader-Bewertung: (59)
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AW: Wer hat FFIM/LLK eingetragen?
Sach ich ja.... mir glaubt mal wieder keiner
![]() EDIT: Die Downpipe in 3" oder gar 4" wäre auch eintragungsfrei solange der originale Kat verbaut wäre... Selbst die ganze Auspuffverrohrung kann man im Durchmesser machen wie man lustig ist. Wichtig sind die Kennzeichnungen auf den Kats und den Schalldämpfern (und es müssen 2 Schalldämpfer sein).
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#3 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Wer hat FFIM/LLK eingetragen?
@ Daniel-MA70:
Also bei der MK3 habe ich ihn mit dem guten "Össi-Gutachten" eintragen lassen - ist aber schon sicher 7-9 Jahre her.... Bei der MK4 wars letzten Sommer, OHNE irgendwelche Papiere, kurze Geräuschmessung mit den beiden Ohren des Tüvlers "Gib ma kurz Gas..... nochmaal......jooo,OK"![]() ![]() @ All: So wie es hier geschildert wird, scheint der LLK für den TÜV "das unbekannte Wesen" zu sein.... Also ich kanns nur so sagen, wie es mir gesagt wurde bei der Eintragung von meinem. Zusätzlich ist vor einiger Zeit bei uns in der Werkstatt ein Opel Astra Turbo durch die Hauptuntersuchung gefallen, weil er einen LLK verbaut hatte, der nicht der Serie entsprach und nicht in den FZG-Papieren eingetragen war - Begründung: LLK nicht serienmäßig, dadurch nicht genehmigte Leistungssteigerung ! |
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