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#1 |
Registrierter Benutzer
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Hmm, da steht "betreffendes Fahrzeug".
Also wurde dieses Gutachten für ein bestimmtes Auto gemacht. Es sieht so aus, als wenn der da komplett andere Lampen drangemacht hat. Glaub nicht das das irgendwas beim TÜV bringt. Zumal da nichts von der Leuchtkraft bei getönten Gläsern steht. Ich stell mir so ein Gutachten folgendermaßen vor: Ein vergleich von originaler Leuchtstärke zu getönter Leuchstärke z.B: Serie- 100 Lux, Getönt 70 Lux Und dann noch was, das die Leuchtkraft trotz Tönung noch ausreichend ist laut irgendwelchen §§ Aber mit dem Teil lohnt sich meiner Meinung nach noch nicht mal die Fahrt zum TÜV Ich lass mich aber gern vom Gegenteil überzeugen ![]()
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Ich will im Schlaf sterben, wie mein Großvater. Nicht schreiend, wie sein Beifahrer. |
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