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#18 |
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AW: Blitz NürSpec R - Eingetragen in DE?
Ganz so einfach ist es nciht.
Innergemeinschaftlicher Erwerb ist ein Stichwort, daß man nur auf eine Unternehmer zu Unternehmer Beziehung anwenden kann. Es ist jedoch so, daß man als Privatmann die Umsatzsteuer des Landes zahlt, in dem der Artikel verkauft wird. Aber: Das gilt nur so lange, wie der Verkäufer mit seinem Umsatz, den er in dem Land macht, in das er liefert, nicht über einen gewissen Betrag im Jahr hinauskommt. Der Betrag ist von Land zu Land unterschiedlich. Sollte er über diesen Betrag hinaus kommen, so wird die Umsatzsteuer des Landes fällig, in das er liefert. Das heißt im Klartext: Kaufst du in D etwas von einem Händler in den Niederlanden bspw. so zahlst du deren Umsatzsteuer, außer der Unternehmer ertwirtschaftet mit seinem Verkäufen in Deutschland jährlich mehr als den festgelegten Schwellenwert, dann zahlst du die deutsche Umsatzsteuer. Das ist also alles etwas komplizierter, als es den Anschein hat. ![]() |
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