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DJURADJ
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Schweiz - älteste Stadt der Schweiz
Beiträge: 2.165
iTrader-Bewertung: (12)
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AW: Schon wieder die Rennleitung.....
Zitat:
bist du dir da sicher? er hat sich ja auf öffentlichem boden befunden. damit muss er die gesetzte und richtlinien befolgen. wenn du das auf eingenem boden machst, dann kann ich das gut nachvollziehen, aber auf staatseigentum? man kann ja nicht argumentieren, dass man das auto bis hierher geschleppt hat, es nur hierher abgestellt hat und es wieder abschleppen will? die regeln sind ja da, damit man einen konsens für die bevölkerung findet und nicht um einfach strafen auszustellen... ![]() ich denk trotzdem, dass das schlimmste ist, dass man zur mfk muss, aber auch wenn du den wagen weggefahren hättest, hätten die dir nicht mehr aufbrummen können. die polizei ist ja nicht die mfk und kann nicht mit "fachwissen" argumentieren und büssen. gruss dusko |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Schon wieder die Rennleitung.....
Der Dusko hat schon recht, auf nem öffentlichen parkplatz darf ich so nicht da stehen. Vor Weihnachten als ich von den Bullen aus der Wohnung geklingelt wurde habe ich schon gefragt, ob das denn überhaupt illegal sei, mit dem Auspuff auf dem parkplatz zu stehen, den hört man ja nicht wirklich....
![]() Aber eben...Privatparkplatz ok, öffentlich muss das Auto den Gesetzen entsprechen. ich würde sagen ich habe die richtige Entscheidung getroffen, mich nicht unnötig den Polizisten "aufzudrängen" und das Tram zu nehmen, denn heute Abend nach der Arbeit war das Auto unberührt auf dem Parkplatz, nicht einmal eine Busse wegen Parkzeitüberschreitung. Kann gut sein dass die 2 Polizisten nur zufällig gleich bei meinem Auto ne Stunde lang standen, hin und wieder auf die Supra gezeigt, diskutiert und dann wieder die gegend beobachtet. Aber vor 3 Wochen ist den Typen im vorbeifahren der Auspuff aufgefallen, das hat mir genug "Respekt" eingeflösst, dass ich es nicht wagte, heute einfach einzusteigen es darauf ankommen zu lassen ob die 2 wussten was ihnen die Schlagstöcke zu vibrieren vermochte.... Ich bin einfach nur froh, dass schlussendlich nichts passiert ist ![]() @Toyolako: ist schon ok, war aber auch ein stressiger Tag heute...ein Unmenge zu tun auf der Arbeit und dann der Zeitdruck mit der Abänderung des Führerausweises (Der wird tatsächlich so genannt in der Schweiz lol) und dann noch das Alptraumhafte dé jà vu mit der Polizei und meinem Endtopf ![]() Nichts für Ungut ! ![]()
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Schon wieder die Rennleitung.....
Schön, dass es so ausgegangen ist. Ich hoffe du nimmst mir meine Frotzeleien nicht wirklich übel
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#4 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Schon wieder die Rennleitung.....
Von Dusko:
Zitat:
Ausser dem Polizeiauto nachzufahren blieb mir zum Glück alles erspart, als "Weihnachtsgeschenk" der Stapo Zürich ![]()
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#5 |
Projektleiter
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AW: Schon wieder die Rennleitung.....
Es gibt keinen rechtlichen Ansatz für die Polizei ein Auto wegen sowas ohne richterlichen Beschluss zu konfiszieren. Es ist dein Eigentum.
Wenn sich die Tatsache ergibt, dass dein Auto nicht Verkehrskonform ist - können sie es aus dem Verkehr ziehen durch beschlagnahmen des Ausweises. Die Jungs sind lediglich für die Verkehrssicherheit zuständig, und keine allmächtigen Vollstrecker. Ebensowenig dürfen sie nicht in deine Privatwohnung, in dein Auto, Boot, Zelt oder Frau eindringen ohne richterlichen Beschluss (wobei letzters auch damit nicht möglich ist ![]() Ein Freund hat mal eine Tüte vom teuren Teekraut auf dem Beifahrersitz liegengelassen. Prompt klingelte ihn knapp 2 Stunden später eine Delegation in Uniform aus der Wohnung, und verlangten von ihm das Auto zu öffnen. Als pfiffiger Jurastudent wiess er darauf hin, erstmal den entsprechenden Beschluss vorzuweisen. Die Herren funkten und telefonierten dann vor wieder geschlossener Wohnungstüre ne Weile rum - und waren dann plötzlich weg. Passiert ist nacher nie was. Du musst wirklich auf frischer Tat ertappt werden, um mit 100% Sicherheit wegen Verstoss gegen irgendwelche Verkehrsvorschriften bestraft zu werden. Foto mit deinem Gesicht reicht allerdings auch. Wird dein Auto geblitzt und du bist nicht eindeutig als Fahrer identifizierbar - kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ebensowenig wegen irgendwelchen anderen Fotos von deinem Auto alleine. Natürlich funktioniert das selten auf Anhieb so - mit etwas Briefverkehr lässt sich das aber dann Regeln ![]() Fazit; Du hast gut reagiert und hast das Auto stehen gelassen. Wenn du das nächste mal irgendwem nachfahren sollst, sagst du einfach du stehst unter Medikamenten (oder Alkohol ![]() Geändert von Alonso (08.01.2008 um 20:37 Uhr). |
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