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Alt 23.10.2007, 17:04   #1
Daniel
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AW: MKIV Lenkrad mit Cruise-Control switch

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Hi Matce,

zur Vorsicht n Ratschlag.

Airbag gilt beim deutschen Zoll als Gefahrgut weil er Sprengstoff enthält und wird sofort eingezogen(!) wenn du keinen Gefahrenguttransportschein vorweisen kannst.

Also besser ohne Zollformalitäten verschicken
das ist nicht ganz richtig!
ein pyrotechnischer gegenstand ist kein pyrotechnischer satz, auch wenn er ihn enthält.

soweit wir das in der schulung mitbekommen haben ist ein lenkrad mit airbag ein ersatzteil und kann gekennzeichnet verschickt werden. nur der ausgebaute airbag mit gaspatrone braucht einen gefahrengutschein + eine spedition die sowas transportieren darf (befähigungsschein)
__________________
Daniel ist offline  
Alt 23.10.2007, 19:06   #2
Rino
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Zitat:
Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
das ist nicht ganz richtig!
ein pyrotechnischer gegenstand ist kein pyrotechnischer satz, auch wenn er ihn enthält.

soweit wir das in der schulung mitbekommen haben ist ein lenkrad mit airbag ein ersatzteil und kann gekennzeichnet verschickt werden. nur der ausgebaute airbag mit gaspatrone braucht einen gefahrengutschein + eine spedition die sowas transportieren darf (befähigungsschein)
Airbags gelten als Sprengstoff der DGR Unterklasse 1.4 S und dürfen somit im Luftverkehr befördert werden. Laut der IATA/ICAO - Vorschriften, müssten diese Dinge allerdings in einen speziellen Karton (Verpackung).
Diese Kartons MÜSSEN mit einem Gefahrengutschein beklebt sein. Falls sich in den letzten 2 Monaten da nix geändert, ist das auch heute noch so.

Ich weiß allerdings nicht genau wie der logistische Vorgang mit der Spedition ist (Karton, Prüfbericht ect.), aber der Transport ist glaube nicht ganz billig.

P.S.: Ich arbeite in den Semesterferien bei der Lufthansa Cargo am Frankfurter Flughafen. Hab da täglich mit solchen Sachen zu tun.
__________________
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
Rino ist offline  
Alt 23.10.2007, 23:52   #3
Matce
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*chch* lasst das mal meine sorge sein ... wer das lenkrad will, einfach mir bescheid geben
Matce ist offline  
Alt 24.10.2007, 08:37   #4
Daniel
Der goldene Splint
 
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Daniel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Rino Beitrag anzeigen
Airbags gelten als Sprengstoff der DGR Unterklasse 1.4 S und dürfen somit im Luftverkehr befördert werden. Laut der IATA/ICAO - Vorschriften, müssten diese Dinge allerdings in einen speziellen Karton (Verpackung).
Diese Kartons MÜSSEN mit einem Gefahrengutschein beklebt sein. Falls sich in den letzten 2 Monaten da nix geändert, ist das auch heute noch so.

Ich weiß allerdings nicht genau wie der logistische Vorgang mit der Spedition ist (Karton, Prüfbericht ect.), aber der Transport ist glaube nicht ganz billig.

P.S.: Ich arbeite in den Semesterferien bei der Lufthansa Cargo am Frankfurter Flughafen. Hab da täglich mit solchen Sachen zu tun.
du darfst den airbag mit dem lenkrad nicht verwechseln!
wenn von einem airbag die rede ist, dann ist das nur der airbag selber, aber nicht das lenkrad, sonst müsstest du auch auf jedes auto einen gefahrengutschein kleben

für den airbag gilt das was du geschrieben hast, das ist richtig.

ich bin inhaber des befähigungsscheines und habe erst kürzlich in einer schulung nachgefragt wie es mit dem transport von airbags (mit und ohne lenkrad) aussieht.

@matce: falls du infos brauchst kann ich dir was rauskopieren.
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Daniel ist offline  
 


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