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#2 |
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AW: Spiegellack und elektr. Fahrwerk
- Tein ist auch "nur" in der Härte elektrisch verstellbar.
- StVZO: §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. - Über die Bodenfreiheit habe ich auf die Schnelle nix gefunden, meine aber, daß schadlos ein Hindernis von 1m Breite und 7 oder 8 cm Höhe überfahren werden können muß.
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Gruß Micha ![]() Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#3 | |
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AW: Spiegellack und elektr. Fahrwerk
Zitat:
Ich habe es auch damals im TV gesehen. Selbst wenn man das Geld hat, welcher Werkstatt hat die technischen Möglichkeiten zu solch einer Lackierung! Denke da an das Wasserbecken wo dar Lack (Tür) mit "Wasser" geschliffen wurden. Die paar Lakiererein in Europa kann man bestimmt an einer Hand abzählen! |
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