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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Mehrwertsteuererstattung bei Auslandseinkäufen
Wenn ich das richtig sehe erhebt Texas (MVP) das auch nur für Verkäufe an "Einwohner" bzw. kann man sich da wieder befreien lassen wenn man eine Wiederverkäufer Lizenz hat, scheint also ähnlich zu sein wie bei uns.
Ich kenne das auch nur so, im allgemeinen wird die Tax dann zusätzlich beim Checkout draufgeschlagen. Man sieht das im Normalfall schon |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Mehrwertsteuererstattung bei Auslandseinkäufen
steht doch oft bei ebay: "if you are a resident of california add 7% sales tax" z.B., weil der laden eben in Californien ist, genau wie bei uns, bei denen ist das so als wären es 50 Länder.....
wenn er in Texas ist müssen halt die Texaner blechen, alle anderen net.... grüsse svenska |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Mehrwertsteuererstattung bei Auslandseinkäufen
So weit ich weiß, sind die im Internet angegebenen Preise von den Amis netto, also exklusiv Mehrwertsteuer.
Wenn die ins Ausland liefern, bleibt der Preis wie er ist, wenn die ins Inland liefern, schlagen die die Mehrwertsteuer auf. Daher wird bei Onlinebestellungen die Steuer erst ermittelt, wenn man "zur Kasse geht". Wählt man als Land "Inland", wird die Steuer ermittelt. Bestellt man in USA und will die Ware nach Deutschland, wird keine Steuer ermittelt. Wenn man im Ausland was kauft (ganz normal im Geschäft), schlagen die die Mehrwertsteuer drauf, da der Erfüllungsort im (aus Verkäufersicht) Inland ist. Wenn man die Sachen dann mit nach Deutschland bringt, muss man beim Zoll ggf. nochmals die Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren zahlen. Dann hat man wirklich doppelt gezahlt. Da ist es natürlich sinnvoll, wenn man sich vorher bei verlassen des Landes, in dem man gekauft hat, die Mehrwertsteuer erstatten lässt. Dass das nur außerhalb der EU funktioniert, ist ja wohl klar.
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Tormentor |
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