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#1 |
Registrierter Benutzer
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Das BOV muss im Leerlauf auf jeden Fall geschlossen sein,
sonst würde ja ungemessene und vor allem ungefilterte Luft angesaugt werden. Dass im Leerlauf in der Steuerleitung Unterdruck herrscht stimmt schon aber derselbe Unterdruck liegt auch an der Unterseite des Kolbens an und zieht ihn gleichzeitig nach unten. Öffnen darf es nur wenn vor und nach der Drosselklappe unterschiedlicher Druck herrscht. |
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