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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleine Frage:
ne das ist mir neu und fahr erst seit 35 Jahren Auto und das bestimmt nichtz langsam ,was willste machen wenn amn auf Kopfsteinpflaster oder ähnlichem ins Rutschen kommt
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#2 |
Der goldene Splint
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AW: Kleine Frage:
naja man sieht schon ob das ein ausrutscher war oder gewollt gedriftet.
wenn die wollen könne die einen dafür bestrafen, egal was man denen erzählt. ich bin bisher immer mit einer verwarnung davongekommen, wie meinte der polizist: "wenn ich sie noch einmal driftend aus dem kreisverkehr fahren sehe, bekommen sie post!" ![]()
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleine Frage:
Ich mach das sogar mit nem Ford Transit mit Dachaufbau und im Winter geht das genial, man kann ja im Winter mit so einem auch mit 30 um die Kurve, das klappt perfekt!
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#7 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleine Frage:
Zitat:
![]() ![]() Aber da müsst ich dann halt wissen was für einen Richter ich erwische! Ob der mir Recht gibt oder nicht! Denn genauso wie die Polizei Verhandlungs- und Auslegungsspielräume hat, hat das auch ein Richter! Mein Vater ist Fahrlehrer. Nun folgende Geschichte: Ein Fahrlehrer ist mit einer Schülerin gefahren, da hatte sich bei einer Kontrolle herausgestellt, dass der Fahrlehrer 1,4 Promille hatte. Der Richter hat ihm nichts gegeben, da in dem Fall die Schülerin die Fahrzeugführerin ist!! Nachzulesen Hier: http://verkehrsanwaelte.de/presse_ke...rlehre r.html Geändert von mmathe (24.12.2006 um 12:33 Uhr). |
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleine Frage:
Ja aber wegen welcher Gesetzesgrundlage denn?? Ich bin nicht zu schnell gefahren, dass kann mir jeder staatlich geprüfte Sachverständiger sagen. Es gibt im deutschen Gesetz nichts, das einem verbietet im Drift um die Kurve zu fahren.
Der Polizist hat mir gesagt, dass das Auto NICHT beherschbar wäre, wenn das Auto ausbricht! Also dieser Polizist hat halt gar keine Ahnung. Sind halt Passat gefahren und wissen wohl nicht wie schön man Heckantrieb beherrschen kann!! |
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#9 | |
29L/100km@80min to HH
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AW: Kleine Frage:
Zitat:
Im öffentlichen Strassenverkehr gibt es diese Art der Fahrzeugführung nicht. Sei froh wenn die dir keinen Vorsatz unterstellen. Mit Absicht gegen das Gesetz zu verstossen ist eigentlich schon eine Straftat. In der StVO geht es ja um Umweltschonung und die Umwelt nicht mehr als nötig zu belästigen etc... Das ist genauso als wenn du an der Ampel mit dem Gas spielst, oder nen Kavalierstart machst. Das ist sowohl Umweltverschmutzung als auch Lärmbelästigung. Genauso dein Drift. Das ist mindestens Lärmbelästigung, weil diese Geräuschentwicklung vermeidbar war. Ich würde an deiner Stelle den Ball flach halten und bezahlen. Das die Bullen lange weile hatten und auch sicher neidisch waren selber warscheinlich nur muttis Familienauto zu fahren, liegt wohl auf der Hand. Aber wie gesagt, die könnten dir auch Vorsatz vorwerfen. So ein Drift ist ja wohl im seltensten Fall zufall oder?
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