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Zitat von suprawilli
Nur weil der Händler das nicht hinschreibt, ...nur verkauf an gewerbe....heißt das noch lange nicht das er Gewährleistung gibt!
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naja, er MUSS die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung geben, sobald er als gewerbetreibender ein fahrzeug an einen nicht-gewerbetreibenden verkauft. egal ob er irgendwo irgendwas schreibt oder nicht. soweit ich weiß, kann er die gewährleistungsfrist aber von den eigentlich gesetzlich vorgesehenen 2 jahren per vertrag (also mit zustimmung des käufers) auf 1 jahr verkürzen.
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Zitat von suprawilli
Ausserdem ist das auch nicht alles gold wert. Der Händler muss im ersten halbe jahr (?) nachweisen dass das Auto in Ordnung war! Beim Schwerpungt ZKD reicht ihm schon ein Co2 Test!
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genau, im ersten halben jahr ist der verkäufer in der beweispflicht, wenn der käufer einen mangel geltend machen will. d.h. der verkäufer muss dem käufer dann beweisen dass der mangel zum zeitpunkt des kaufs nicht vorhanden war. nach dem ersten halben jahr liegt die beweispflicht beim käufer, d.h. er müsste dann beweisen, dass der mangel bereits beim kauf vorhanden war (was in der praxis nicht so einfach sein dürfte).