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#20 |
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in meinem FZG-Brief sind nur ZRs eingetragen,d.h. wenn ich jetzt mit V-Reifen beim TÜV aufkreuze dann gibts halt keinen neuen Stempel.Das die Reifenentwicklung nicht stehenbleibt ist ja alles schön und gut auch das die heutigen V Reifen die damaligen ZRs ebenbürtig bzw gleichwertig sind ,auch gut.Aber hier in D ists halt so :Was nicht im Brief steht bzw keine Freigabe (ABE) für das entsprechende KFZ hat ist nicht zulässig.
Gruß Uwe |
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