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#1 |
Registrierter Benutzer
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frage an matce
wie sieht das denn aus...könntest du die nachbauen lassen jetz mal angesehen von den rechten blablabla ![]() ![]() ![]() ![]() danke gruß marcel |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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das komplette kit nachbaun? ... seh ich schwarz, da momentan das max evo projekt ansteht ... sinken ... sicher die hälfte - aber da brauchts ja einiges:
front, heck, seitenschweller, hinten breiter, vorne breiter ... das ist nicht ohne ! |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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jo... die wird im gleichen rahmen wie max evo liegen, denk ich ... aber mal schaun, wie die max evo geht ... dann kann man immer noch ne 2. produzieren.
die produktionsentscheidung liegt aber nicht allein bei mir, musst wissen !!! |
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#5 |
Registrierter Benutzer
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Hm, so ein 'Wide BOdy Kit' hat auch 'nen praktischen Vorteil:
Das Gefährt wird beim Regen an einigen Stellen nicht mehr so dreckig! |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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also zu den rechten...
wie kanns dann angehen dass als kitcars komplette autos nachgebaut werden? z.B. ferraris auf MR2 basis?
__________________
Gott sprach: Es ist nicht gut, dass der Mann alleine sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihm sei. Und er nahm den Mann und schenkte ihm eine Supra. ( Moses 1.2, 2.15 - 2.25) Und der Herr sprach: du sollst das Pedal zum Metal führen. ( TÜV 130,250) werkstatthandbücher als PDF, 3 Teile: http://www.angelfire.com/space/goorooj - http://www.angelfire.com/space/suprahandbuch - http://www.angelfire.com/space/ma70handbuch |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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Rechte Allgemein!
1. Urheberrecht:
Gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers sind. 2. Patentrecht: Gilt nur für technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Es muss eine Anmeldung eingereicht werden, die geprüft wird, und dann zur Erteilung eines Patents führt (oder auch nicht...). 3. Geschmacksmuster: Gilt für neue und eigentümliche Muster und Modelle (!), ebenfalls nur nach Anmeldung und Prüfung. 4. Gebrauchsmuster: =kleines Patent. Billiger, Schutz nur 10 Jahre 5. UWG: Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb -------------------------------------------------------------------- Es ist deutlich, dass 2.-4. nur nach Anmeldung und Prüfung erteilt werden können. Es ist fraglich, ob 1. überhaupt für Nachbauten angewendet werden kann, da diese ja technische Gegenstände sind, die in den meisten Fällen nicht nach künstlerischen Kriterien ausgelegt sind, sondern nach ihrer Funktion. Wenn das nicht so wäre, dann würde jeder Modellbauer gegen das Gesetz verstossen, da er ja ein Original nachbaut! Also, solange kein Schutzrecht nach obigen 2.-4. besteht, dürfte ein Nachbau völlig legal sein. Die kommerzielle Verwertung eines sklavischen Nachbaus (ohne jegliche Veränderung) dürfte aber gegen 5. verstossen. |
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