Toyota Supra - Forum  

Zurück   Toyota Supra - Forum > Der letzte Rest > Off Topic
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.12.2005, 08:18   #1
Andi
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Berlin
Beiträge: 839
iTrader-Bewertung: (4)
Andi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Tja, wie tief soll er liegen und wie tief darf er liegen!? Auf diese interessante Frage gibt die StVZO jedenfalls keine eindeutige Antwort. Die StVZO enthält auch keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben ist. Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt. In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren. Auch insoweit handelt es sich aber keineswegs um eine rechtlich verbindliche oder zwingende Vorgabe. Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an. Der Radstand spielt ebenso eine Rolle wie die Federwege. Grundsätzlich ist es denkbar, dass durch Fahrwerksänderungen in Form von Tieferlegung die Betriebserlaubnis eine Kfz erlischt. Ob ein konkretes Fahrzeug den zulassungsrechtlichen Erfordernissen der StVZO entspricht, prüft der TÜV. Bei Tieferlegung eines Kfz ist zunächst zu fragen, wie die Tieferlegung konkret vorgenommen wurde. Es kommt z.B. darauf an, ob für die eingebauten Teile eine Teilebetriebserlaubnis vorliegt, und ob die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von einer Abnahme des Einbaus abhängig gemacht wurde. In manchen Fällen kann aber auch eine (kostenintensive!) Vollbegutachtung des Fahrzeugs gemäß § 21 StVZO erforderlich werden. Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt. Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden. Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.
So,das hab ich geklaut.
Gruß Andi
Andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2005, 10:00   #2
Phoenix
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von Phoenix
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Rödinghausen
Beiträge: 1.968
iTrader-Bewertung: (2)
Phoenix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Es gibt eine Stelle im Gesetzestext bzgl. der "Bodenfreheit". Und zwar dürfen die Unterkanten der vorderen Scheinwerfer nicht niedriger als 50 cm über der Fahrbahn liegen (Sportwagen wie Ferrari/Porsche haben eine Sondergenehmigung), egal wie tief deine Frontschürze ist. Das Thema hatte ein Bekannter schonmal mit der Rennleitung gehabt. Die meinten auch der Wagen wäre zu tief. Da wollte mein Bekannter von den beiden Grünen erstmal genau wissen, in welchen § das denn geregelt sein soll. Die haben vielleicht blöde geschaut als er ihnen die Seiten mit der Beschreibung unter die Nase hile. Lustig fahnden die das zwar nicht, aber ne andere Wahl hatten sie auch nicht.
__________________
Liebe Grüße vom ATV-Fahrenden Suprafahrer.
Phoenix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2005, 11:14   #3
supradiabolo
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von supradiabolo
 
Registriert seit: Sep 2004
Ort: NRW
Beiträge: 3.840
iTrader-Bewertung: (37)
supradiabolo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
kORREKTUR

Hmh ; Ihr habt recht , hab da gerade nochmals mit meinem TÜV gesprochen, übrigens mein T-car ist ohne Mängel drüber, zurück zum Thema:

also es gibt deffinitiv wirklich keinen Gesetzestesxt der das in der STVZO beschreibt. Damit dies aber kein Freifahrtschein für alle Tuner oder uns ist hat der TÜV eine Richtlinie entwickelt welche ebend besagt das die Prüfeinrichtungen diese Kanten oder Gruben haben welche z.B 9cm hoch sind . Kommt das Auto da nicht drüber kann der Prüfer das Kfz nicht Prüfen und somit keine Plakette kleben. Schlau gemacht.....
Naja somit muss man deren Schlupflöcher nutzen und am besten zur kleinen Werkstatt fahren um dort keine Problematik mit der höhe zu bekommen da keine Kanten vorhanden.

Sorry nochmals für meine falsche Belehrung aber die hatte ich von der DEKRA und da dacht ich natürlich das hat Hand und Fuß....also wieder was dazu gelernt.......
__________________


~ Der Teufel steckt nicht im Detail, sondern in meiner SUPRA ~
supradiabolo ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tüv & Stillegung Goorooj Sonstiges 6 23.06.2005 17:39
Tüv Snake23 Sonstiges 9 19.04.2005 19:35
TÜV Exterminator Sonstiges 2 24.09.2004 23:38
TÜV BAD_SUPRA Sonstiges 8 16.08.2004 18:06
Tüv bei ner MKIII Trakker P0D Sonstiges 13 16.07.2003 22:30


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
2003-4ever by Boostaholic / Suprafan / Antibrain