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Alt 21.10.2005, 19:02   #1
hofnarr
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hofnarr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mit andern worten er würde das auto, obwohl er händler ist, ohne jegliche garantien verkaufen...hmh...die garantie wäre mir sogar wurst, solange es sich um keine fakes oder heruntergekommene supras handelt...nicht umsonst heißt es, wer billig kauft, kauft zweimal...ich glaub ich werde die supra mal im auge behalten...

für weitere meinungen bin ich offen, da ich mich mit der lady noch nicht wirklich auskenne...

schonmal ein danke in die runde für die (hoffentlich) zahlreichen antworten *g*
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Alt 21.10.2005, 19:07   #2
Nucleon
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Ich denke dass sind beide keine Fakes. Die weiße scheint neu zu sein, gefällt mir persönlich besser. Einfach mal hören wie Herr Fiore so am Telefon klingt und ob die dann runtergekommen ist siehste erst vor Ort. Sollte halt Scheckheftgepflegt sein, nicht so wie die MKIII's
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Alt 23.10.2005, 13:06   #3
suprawilli
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suprawilli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Die weden eigentlich immer ohne Garantie verkauft! Er wäre ja schön blöd wenn er das macht! Ich kenne es z.B. mit einen Beiblatt zum Kauvertrag wo steht, das Motor, Gertiebe, Lenkung etc. defekt ist!

willi
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Alt 23.10.2005, 13:44   #4
DEF
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DEF befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Was heißt hier : Die werden immer ohne Garantie verkauft. Das stimmt doch gar nicht

Es gibt auch bei Gebrauchtwagen eine gesetztliche Regelung

Wenn er die Supra bei Toyota zb. kaufen würde, dann würde er sie mit Garantie bekommen.

Privatpersonen können keine Garantie anbieten, was aber in Bezug auf die Sachmängelhaftung , auch die Privatperson nicht schützt, ausser man klammert vertraglich die Mängel aus und findet einen doofen der das auch unterschreibt.

Ein seriöser Händler hat auch bei einen Gebrauchten kein Problem damit. Der checkt das Auto natürlich vorher.

Der letzte Händler will diese durch den Zusatz nur umgehen.

Das erwähnte Beiblatt schützt den Händler nur davor , das der Käufer Mängel reklamiert , die beim Kauf schon bekannt waren und wenn dem so ist, hat er zumindest auf diese keinen Anspruch.

Also bitte nicht so pauschale Aussagen.

Habe meine beim Händler gekauft. Auspuff war kaputt nach 3 Monaten.

Innerhalb von knapp einer Woche hatte ich das Geld für einen neuen bekommen ( vom Händler ). Dafür habe die ihre Versicherungen

Aber wer natürlich (wie viele) keine Rechtsschutz hat, wird es schwer haben sein Recht durchzusetzen.


Gruss
DEF
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Geändert von DEF (23.10.2005 um 13:52 Uhr).
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Alt 23.10.2005, 14:15   #5
suprawilli
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suprawilli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Oh jeh, sorry habe mich falsch ausgedrückt! Er muss Garantie geben kann aber diese wieder mit dem "Übergabeprotokoll für Gebrauchtfahrzeuge". -so nennt sich das wohl, umgehen! Letzt entlich doch ohne Garantie wenn er alles als defekt schreibt!

Aber er soll mal nachfragen (MKIV), dann weiss er woran er ist!

Willi
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Alt 23.10.2005, 21:43   #6
suprafan
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suprafan wird schon bald berühmt werden
garantie muss niemand geben. gewerbetreibende verkäufer (egal ob autohändler oder malermeister), müssen gewährleistung geben (= für schäden aufkommen, die bereits beim kauf vorhanden waren und nicht zum normalen verschleiß zählen), es sei denn der käufer ist ebenfalls gewerbetreibender. daher gibt's bei autoscout & co oft den zusatz "nur an export oder händler/gewerbetreibende", weil der händler bei denen eben keine gewährleistung geben muss.
die gewährleistung muss der verkäufer auch nur auf teile geben, die beim kauf nicht als defekt ausgewiesen wurden (vertraglich). zusätze wie "bastlerauto" befreien dabei nicht von der gewähleistungspflicht, wie einige gerichte entschieden haben.
ein anderer trick der händler ist, autos "im kundenauftrag" zu verkaufen, ich weiß aber nicht genau wie das juristisch aussieht.
__________________
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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Alt 23.10.2005, 21:56   #7
DEF
Blindfisch
 
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Beiträge: 1.439
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DEF befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Stimmt Ich hab es falsch aufgefasst und dann auch nicht ganz richtig formuliert / verwechselt

Ich meinte die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen, welche seit 2002 gesetzlich verankert ist und mindestens ein Jahr nach Kauf gilt.

Das schreibt nämlich vor, dass ein Händler alle bekannten und erkennbaren Mängel im Kaufvertrag erwähnen muss. Bei den im Vertrag schon erwähnten Mängeln hat der Kunde hinterher keine Möglichkeit mehr, den Händler haften zu lassen.

Gewährleistung ist Gesetz!

Ich hab meine wie gesagt vom Händler und der durfte blechen. Erst beim Auspuff und dann als im 7 Monat ein anderer Mangel aufgetaucht ist, denn ich dann bei Toyota für 1900 € hab richten lassen. (Riemenscheibe war nicht richtig angezogen = Folgeschäden)

Tja und mit Rechtsschutz hab ich dann ein Gutachten anfertigen lassen bei der Dekra und konnte so auch nach den sechs Monaten , wo ich in der Beweisslast war, alles zu meinen Gunsten Regeln. Anwalt hat auch fein Geld bekommen und der Händler, der sich erst weigerte, hat dann schneller gezahlt, als die Polizei es erlaubt

Deswegen Finger Weg vor Händlern, die sich vor Gewährleistung durch so Klauseln drücken wollen
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