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#1 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
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#5 |
Registrierter Benutzer
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So ein Schaden ist eigentlich meist ein Grund zur Freude , es sei denn man lässt den Gutachter der Versicherung den Schaden dokumentieren und bewerten oder überhaupt die Versicherung alles machen.
Am besten EIGENEN Gutachter nehmen der den Schaden ZUERST begutachtet. Umbedingt einen Anwalt nehmen und den machen lassen. Anwalt und eigener Gutachter muss die Versicherung zahlen , beides Bedarf aber einer Schadensmindestsumme soweit ich weiß . Und nicht vergessen , auf Gutachter Basis abrechnen . Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden würde ich mich beim Anwalt über die 130 Prozent Regelung beraten lassen. |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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....meiner Meinung nach sollte der Schaden so 750€ übersteigen damit ein freier Sachverständiger konsultiert werden darf( Schadensminderungspflicht) sofern der Schaden höher ist kann der Sachverständige ein Gutachten über die höhe des Schadens erstellen. In Deinem Fall ist wohl bei ersatz der Stoßstange und reparatur des Seitenteils mit kosten von 2400-2800 zu rechnen wenn nun das Fahr´zeug, also deins, schon ein gewisses alter hat und nicht mehr in den Schwackelisten verzeichnet ist, wird der durchschnittliche Marktwert genommen, unabhängig was Du mit Deinem Auto veranstaltet hast. Sollte ein frisches Wertgutachten vorliegen kann dieser Marktwert als Grundlage genommen werden. Ist dies nicht der Fall so muss man eigentlich von einem Wert um die 3500 ausgehen. Bei meiner 90er gepflegten Lady hab ich bei meinem letzten Schaden einen Wert von 5500 laut mobile de( im durchschnitt) ermittelt und der wurde auch durch das Gegengutachten der Dekra akzeptiert. Man kann ggf. auch den Schaden bewusst niedriger als den Wiederbeschaffungswert halten um so nicht in den Totalschadenbereich zu kommen um nicht einen hohen Restwert akzeptieren zu müssen...... Also der beste weg ist der einen freien Sachverständigen aufzusuchen und mit hilfe eines guten anwaltes so schnell wie möglich den Schaden Regulieren zu lassen......
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