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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
			
								
		
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		 Wenn der Wagen im öffentlichen Verkehrsraum steht, dann gehst du zur Polizei und sagts denen, dass du ein abgemeldetes Auto gefunden hast. Und stellst Anspruch auf Finderlohn. Das ist wichtig, das du sagst, dass du Finder bist und Finderlohn beanspruchen willst. Nicht mit dem Spruch abwimmeln lassen, wir kümmern uns darum. 
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	Die Polizei meldet das dann weiter an die Stadt Frankfurt. Die machen dann einen roten Zettel an den Wagen. Ist der Wagen nach ca. 4 Wochen vom Besitzer nicht abgeholt worden, wird er sichergestellt. Dann wird das Auto amtlich geöffnet. Anhand der festgestellten FIN kann der letzte Halter ermittelt und auch festgestellt werden, ob das Auto als gestohlen gemeldet wurde. Ist das Auto als gestohlen gemeldet, hast du nichts davon. Hat der letzte Halter sein Eigentum aufgegeben, kannst du beantragen, dass der Wagen in deinen Besitz über geht. Nimmt der Eigentümer den PKW zurück und bezahlt die Sicherstellungkosten, bekommst du 5Prozent des Wertes von dem PKW. Hat der PKW einen Wert von über 500Euro, bekommst du für den Wert bis 500Euro 5 Prozent und dem Wert darüber 3Prozent. Du kannst natürlich auch gleich zur Stadt Frankfurt gehen und es dort melden. Da gibt es einen speziellen Sachbearbeiter für abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Steht der Wagen im nicht öffentlichen Verkehrsraum, also auf einem privaten Grundstück, dann solltest du mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen. Grüße  | 
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		#2 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Also der Wagen steht im öffentlichen Verkehrsraum und ist abgemeldet. Ich war gerade nochmal dort und hab gesehen, dass auf dem Fenster bereits ein Zettel des Ordnungsamtes klebt wo drauft steht, dass ein abgemeldetes Auto nicht dort stehten darf..blabla usw. 
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	Vom Zustand her...naja nicht das Beste vom Besten. Am Montag werde ich mich noch mal bei einem Laden gegenüber erkundigen. Was ist mit dem Finderlohn, wenn das Auto dem Ordnungsamt bereits bekannt ist?  | 
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		#3 | |
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
			
								
		
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		 Zitat: 
	
 Mach an das Auto ein Zettel ran, dass du Interesse hast es zu kaufen oder zu verwerten. Gruß Ken  | 
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		#4 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Ich nehme an, daß keine Kennzeichen mehr dran sind und um an die VIN ranzukommen, müßte die Motorhaube auf  
		
	
		
		
		
		
		
		
			   und daß geht nicht ohne daß Auto zu öffnen.
				__________________ 
		
		
		
		
		
		
	
	Gruß Micha ![]() Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr.   ![]()       Hier könnte Ihre Werbung stehen!    
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		#5 | |
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
			
			Registriert seit: Feb 2003 
				Ort: 58849 Herscheid(Sauerland)NRW 
				
				
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		 Zitat: 
	
 Hoff mal das der Unterfahrschutz fehlt,dann ist das kein Thema  | 
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		#7 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Ich weis net so ganz ob ich an dem Ding rumfummeln soll...was ist wenn jemand die Polizei ruft und ich an der offenen Moterhaube hänge... 
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	"Was machen sie denn da?" "Ähmm....ja....?!?!?!   "Das ist glaube keine so besonders gute Idee!!   Ich werde wohl am Montag mal bei der Polizei nachfragen, ob da irgendwas bekannt ist. Oder vielleicht sogar mal beim Ordnungsamt...  | 
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