![]() |
|
|
#9 | |
|
supra
|
Zitat:
ka ching ! aber auch nur, wenn er den Wisch unterschreibt - sonst wirds noch teurer ... Zitat: "Wenn es jemand für nötig hält, einen Anwalt zu beauftragen, dann soll er ihn auch selber bezahlen, so wie es in den meisten europäischen Ländern üblich ist. In Deutschland dagegen muß der Abgemahnte die (meist erheblichen!) Anwaltskosten übernehmen. Will er anwaltlich überprüfen lassen, ob er überhaupt zu Recht abgemahnt wurde, verdoppeln sich die Kosten sogar nocheinmal! Das fängt an bei 1000 Euro, und geht hoch bis über 10.000 Euro. Nur für die Anwälte!" Geändert von supra. (13.06.2005 um 21:38 Uhr). |
|
|
|
|