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|  15.01.2005, 02:08 | #1 | 
| [NSH]Mr.EPC | Es gibt kein gesetz das den mindestabstand zum boden festlegt. meine supra hat eine bodenfreiheit von 10 cm. es wird nur im brief und fahrzeugschein folgendes eingetragen : "wegen freigabe auf front-spoiler und auspuffanlage (100mm) fahrzeug nur eingeschränkt verwendbar" dies ist der original text aus meinem kfz-brief. fronspoiler ist b&m und auspuffanlage fujitsubo mfg gmturbo 
				__________________  sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel  Motorinstandsetzung und Reparaturen bitte Anfragen per Mail !!! ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- | 
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