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#1 |
Captain Slow
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ich dachte immer, es gelten 8cm als mindestbodenfreiheit....?
gesetzlich geregelt ist aber wie schon von cargraphic erwähnt der abstand zwischen straße und unterkante scheinwerfer (50cm), außerdem der mindestabstand zur unterkante des vorderen nummernschilds (min. 20cm) und zum hinteren nummernschild (min. 30cm). außerdem zwischen fahrbahn und rückleuchten 35cm, zwischen fahrbahn und rückfahrscheinwerfer oder nebelschlussleuchten 25cm.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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#3 |
[NSH]Mr.EPC
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Es gibt kein gesetz das den mindestabstand zum boden festlegt.
meine supra hat eine bodenfreiheit von 10 cm. es wird nur im brief und fahrzeugschein folgendes eingetragen : "wegen freigabe auf front-spoiler und auspuffanlage (100mm) fahrzeug nur eingeschränkt verwendbar" dies ist der original text aus meinem kfz-brief. fronspoiler ist b&m und auspuffanlage fujitsubo mfg gmturbo
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