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#1 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.078
iTrader-Bewertung: (9)
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Verjährung von Verkehrsvergehen
mal angenommen ich bin im September etwas zu schnell gefahren und weiterhin angenommen, ich habe bis heute keinen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder sowas bekommen: wann bin ich aus der Sache raus?
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#2 |
Der goldene Splint
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mir hatte mal ein polizist gesagt (was nicht viel heißen mag) dass wenn man nach 3 monaten nach der "tat" nichts schriftliches bekommen hat die sache vom tisch is....bei kam der scheiß natürlich nach 11 wochen......dann war erstmal fahrradfahrn angesagt
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#3 |
[NSH]Schlossgespenst
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warscheinlich ist das foto nix oder nicht eindeutig geworden. Dann kommt da nix mehr. weil so lange her hättste doch schon gehabt. bekomme meistens immer 3 bis spätestens 5 wochen danach die verwarn und bußgeldbescheide.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#4 |
Captain Slow
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jup, 3 monate ist die verjährungsfrist.
das mit dem schlechten foto ist meiner mutter auch schon passiert, die hat dann aber ein merkwürdiges schreiben bekommen, dass sie bzw. ihr auto zu schnell war, die person auf dem foto aber offensichtlich nicht sie selbst sei - also nichts von wegen "nicht identifizierbar", sondern ganz sicher nicht sie. somit war die sache dann anscheinend hinfällig ![]() natürlich war sie es, die am steuer war und hat auch gemerkt dass sie geblitzt wurde.... ![]()
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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#5 |
[NSH]Schlossgespenst
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Das beste ist ohne vorderes nummernschild rumzufahren, oder sich ne maske aufzusetzen oder sonnenbrille hut und vollbart ankleben. geht mir auch ziemlich aufn zeiger diese abzockerei.
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#6 |
Registrierter Benutzer
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Was auch noch fies ist, es gilt 3 Monate vom "Tattag" bis zur ERSTELLUNG des Schriftstücks auf dem Amt.
Hat mich letztes Jahr bös erwischt, dachte schon ich sei aus dem Schneider und 2 Wochen später kam das Schreiben, und das war eben auf 2 wochen und 3 tage vorher datiert, also 3 tage innerhalb der Frist. Poststempel oder falscher Name/Adresse auf dem Kuvert(das war bei mir so) o.ä. zählt nicht, nur das Datum, das auf dem Schriftstück selber steht zählt. |
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