![]() |
![]() |
#16 |
Beiträge: n/a
|
Strafanzeige gegen:
1. Herrn Nobbi und 2. gegen Herrn antibrain. Da Herr Nobbi der Anstifter ist, hat er sich auch noch mehr zu verantworten als Herr antibrain. In Tateinheit und grausamer Härte, schmiedeten die Angeklagten diesen hinterhältigen Plan und führten ihn auch aus. Das Opfer „sumi88“ hatte keine Chance sich zu wehren oder gar was dagegen zu machen, da diese unheimlich schlimme Tat im Hinterhalt begangen wurde. Von den Kränkungen und Belustigungen anderer Pappnasen, die das Opfer über sich ergehen lassen musste, fordert die Staatsanwaltschaft mit aller Härte ein Urteil was Maßstäbe setzen soll. Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte Herr Nobbi, wird wegen Tatanstiftung verurteilt, Curry-Pommes-Majo zu bezahlen, in einer Mittagessen-Lokalität die sich das Opfer aussuchen kann. Des Weiteren muss der Angeklagte während des Mittagessens dem Opfer Gesellschaft leisten und ihn nett unterhalten. Der Angeklagte Herr antibrain, wird wegen der Tatausführung verurteilt, soviel Fanta zu bezahlen, wie das Opfer während dem Curry-Pommes-Majo Essen trinken will. Des Weiteren muss der Angeklagte Herr antibrain das Opfer Herr sumi88 während des ganzen Essens auch nett unterhalten und den Bauch pinseln. Die Kosten des Verfahrens gehen zu lasten der Angeklagten. Kommentar der Richterin Barbara Salesch: Ich hoffe, dass das den Angeklagten eine Lehre sein wird und sie sich in Zukunft besser verhalten werden. Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft Dr. Römer |
![]() |