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Zitat:
§49 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über die Geschwindigkeit nach § 3, verstößt. § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. § 25 Fahrverbot BKat = Bußgeldkatalog 11.3.7 41 - 50 km/h zu schnell, 4 Punkte, Bußgeld:125€ + Fahrverbot Zu §4 Abs 1 kannst du dir hier das passende aussuchen: http://www.superdriver.de/driving/daten/bgk/bgk12.htm Da haben sie dich aber richtig erwischt, was? ![]()
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Ich will im Schlaf sterben, wie mein Großvater. Nicht schreiend, wie sein Beifahrer. |
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