![]() |
![]() |
#65 |
Registrierter Benutzer
|
Auf einem Fahrzeug dürfen 4 verschiedene Reifen von 4 verschiedenen
Herstellern montiert sein. Grösse und Geschwindigkeit index müssen lediglich gleich sein. Die Tüvler sehen nur so etwas nicht so gern, rechtlich ist es aber ok |
![]() |
![]() |
![]() |
#66 | |
Registrierter Benutzer
|
Zitat:
Ich persönlich finde das aber auch nicht gut, vier versch. Hersteller zu fahren, mit unterschiedlicher Silikamischung, unterschiedlichem Profil, Fahrverhalten usw. ...wer macht denn sowas? ![]() Christian |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#68 |
Registrierter Benutzer
|
Ich weiß, ich habe Dir ja auch gar nicht unterstellt, dass Du sowas machst, nur wenn es jemand macht, wäre das schon arg unsinnig in meinen Augen, außerdem, wie ich weiter oben schon erwähnt hatte...die Versicherungen, die Versicherungen...und hierbei hätten sie sogar mal recht.
cu Christian |
![]() |
![]() |
![]() |
#69 |
Registrierter Benutzer
|
Bei der Versicherung, sieht es so aus: In der Haftplicht spielt es eine Rolle
ob das Fahrzeug den Regeln des TÜV entspricht, also bei 4 verschiedenen Reifen muss die Haftplicht zahlen. In der Vollkasko sieht es anders aus, da spielen verschiedene Reifen eine Rolle, allerdings kann es da maximal 10 % Abschlag geben. Das ganze wird so ähnlich gehandhabt wie mit den Winter Reifen, is ja auch keine gesetzliche Plicht, die im Winter drauf zu haben. |
![]() |
![]() |