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Alt 29.05.2004, 12:53   #1
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
muss er auch. Im Idealfall reagiert der Gläubiger nach Zustellung des Mahnbescheids gar nicht. Dann kommt nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen der Gerichtsvollzieher und zieht die Summe komplett inklusive der 12,50? ein. Bei mir jedoch hat Sar die 14 Tage (eigentlich waren es ein paar Tage mehr, aber was solls) genutzt, um seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Jetzt hätte ich theoretisch noch die Möglichkeit gehabt, die 12,50? per Gerichtsvollzieher einzuziehen mit allen Streitereien, die das evtl. gebracht hätte. Aber das war es mir dann nicht mehr wert.
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Alt 29.05.2004, 13:09   #2
bianco
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mir gehts auch so!
hab sar sogar noch immer verteidigt wenns hier ma wieder ums thema streben ging und vor gericht gehen will ich eigentlich auch nicht aber was soll man denn tun?? es tut sich ja nix! warte auch immernoch auf die blöde strebe! werd mich jetzt doch schlau machen wie das mit dem mahnbescheid ist obwohl ich das eigentlich nicht vorhatte........!
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Alt 29.05.2004, 15:22   #3
antibrain
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hmm.. ich hab ihn auch nie angeregriffen und warte auch immer noch.. grr
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Alt 29.05.2004, 15:27   #4
-Christian-
 
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hier zum thema mahnbescheid muss mich gerade in einem anderen fall drum kümmern da ich 2 särge und einen bestatteranhänger am fuss habe


Mahnbescheid - was tun ?

Im Grunde kann jeder beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid

beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die geltend gemachte Forderung auch

wirklich besteht, sondern achtet nur darauf, daß die notwendigen Formalien

erfüllt sind. Wer also einen solchen Mahnbescheid zugestellt bekommt, sollte

diesen keinesfalls einfach beiseite legen und untätig bleiben. Denn selbst wenn

die Forderung nicht besteht, kann doch eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der

Tür stehen (!!! ).

Deshalb sollte man innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Widerspruch bei dem

Gericht einlegen, das den Mahnbescheid erlassen hat. Eine Begründung ist

nicht erforderlich. Dafür ist ein Vordruck beigefügt ( Widerspruch !!! ).

Nach Erhebung des Widerspruchs kommt es, wenn es vom Antragsteller

beantragt wird, zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem dann über die

Rechtmäßigkeit des geltend gemachten Anspruchs entschieden wird.

Unterbleibt der Widerspruch, so kann der Antragsteller nach Ablauf der zwei

Wochen beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen,

wiederum unabhängig davon, ob er tatsächlich einen Anspruch hat. Mit diesem

Vollstreckungsbescheid kann der Antragsteller einen Gerichtsvollzieher mit der

Pfändung beauftragen.

Aber auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man sich wehren und zwar

durch die Einlegung eines Einspruchs, der innerhalb von zwei Wochen

nachdem der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, bei Gericht eingehen

muß.

Geschieht dies nicht, so hat der Vollstreckungsbescheid die gleiche

Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und kann nicht mehr angegriffen

werden. Bei einem Einspruch kommt es auch hier zu einem gerichtlichen

Verfahren, in welchem über die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen

entschieden wird. Sollte der "Gemahnte" zu diesem angesetzten Verhandlungs-

termin nicht erscheinen, so riskiert er, daß er in dieser Verhandlung trotz seiner

Abwesenheit durch ein sogenanntes "zweites Versäumnisurteil" zur Zahlung

des geforderten Betrages verurteilt wird.
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Alt 29.05.2004, 15:34   #5
Dark Shadow
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falls es mal soweit kommt zahlt er meinen 100 Pro. Ich zieh den sicher nicht zurück wenns so weit ist. Wenns bei mir mal soweit kommen würde, ist alles zu spät dann wärs mir sogar egal wenn er am nächsten Tag schickt und dann wären auch weitere Streitmonate egal. Wird nicht teuer für mich und dann nehm ich mir die Zeit. Wenn ich mal sauer werde, wächst da kein Gras mehr war schon immer so. Jeden Cent den er dann mehr zahlt wär es mir wert, er hat ja nicht viel Geld, ihm tuts mehr weh als mir die Zeit. Soviel dazu.
Sar so weit ist es aber noch nicht komm mal aus den Hufen! Bis anfang Juli hast du zeit dann ist mein Bescheid unterwegs um nen besseren Eindruck zu machen könntest du gern vorher den Scheiß klären.

Das ist eine recht lange Woche hoff die reicht dir!
__________________
Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange?
Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung?

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Alt 29.05.2004, 22:17   #6
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
@Christian:
schön erklärt, nur der Anfang fehlt: Das Formular gibts in jedem guten Schreibwarengeschäft für ca. 1,40Euro. Die kommen natürlich als Mahnkosten mit auf die Rechnung.
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Willy B. aus S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2004, 23:40   #7
Lucky Luke
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Lucky Luke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
**********

Habe die Schnauze gestrichen voll.



Sobald ich etwas Zeit finde wetrde ich rechtliche Schritte einleiten.

Und es ist mir scheiß egal welche Kosten auf mich zu kommen.

Jetzt geht es nur noch ums Prinzip.

PUNKT
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Lucky Luke
.... user number 267 ....
...
_ Donnerwolke _

Geändert von Lucky Luke (21.10.2004 um 13:54 Uhr).
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Alt 29.05.2004, 23:47   #8
Willy B. aus S.
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@Lucky Luke

hast PN
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Alt 05.06.2004, 13:12   #9
bianco
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bianco befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
@willi:
schick mir doch auch ma bitte die adresse! hab die schnauze gestrichen voll!
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