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Alt 29.07.2011, 10:07   #1
barracuda1216
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Betriebserlaubnis mit Carbonrad nicht erloschen

Das Carbonrad ist in Deutschland noch gar nicht auf dem Markt, hat aber schon eine lange Geschichte. Mit der Begründung, dass Carbonräder ein Gefahrenpotenzial enthalten können und es außerdem kein geeignetes und zugelassenes Prüfverfahren gebe, war die Zulassung von Carbonrädern durch die Behörden am Beispiel von Motorrädern lange Zeit verweigert worden. So konnte ein Motorradfahrer aus Ludwigsburg seine MV Agusta F4, die in England gekauft und mit Carbonrädern von Dymag ausgerüstet war, nicht in Deutschland zulassen. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, das im Juli 2009 entschied, dass das Regierungspräsidium Stuttgart die Betriebserlaubnis wieder zu erteilen habe. Im Berufungsverfahren, das vor kurzem endete, gingen die Richter noch einen Schritt weiter und entschieden, dass die Betriebserlaubnis durch die Umrüstung gar nicht erloschen sei.
Der VDAT informierte kürzlich seine Mitgieder darüber mit dem Hinweis, der Richterspruch könne vorteilhaft für die Bemühungen von VDAT und ETO in Bezug auf den freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr sein. "Der Richterspruch orientiert sich eng an europäischen Verträgen, insbesondere am Grundsatz der 'gegenseitigen Anerkennung' (Produkte, die sich in einem anderen Land nachgewiesenermaßen rechtmäßig im Verkehr befinden, müssen auch von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden)", so der Verband in einer Info an seine Mitglieder. In England und Holland sind die Carbonräder zugelassen und auch im Motorsport sind solche Räder im Einsatz. Nach Auffassung der Richter sei es nicht ausreichend, eine Gefährdung zu behaupten. Vielmehr müsse dies durch die Behörden nachgewiesen werden. Damit ist das Urteil endgültig. Eine weitere Revision ist nicht zugelassen.Das
sollte da auch für unsere Autos und teile die wir in Eu Ländern kaufen gelten!!
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