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|  17.03.2010, 16:24 | #13 | ||
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Zitat: 
 Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden. Und da stellt sich die Frage: Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist? Jetzt klar?  Edit: Steht doch auch im Link: Zitat: 
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