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#23 |
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Falsch, das sieht man allein schon daran, daß Totschlag nach 20 Jahren verjährt, Mord dagegen nie.
Auch beim Strafmaß gibt es deutliche Unterschiede. Für Totschlag gibt's in der Regel weniger. Der Unterschied liegt im Vorhandensein von Mordmerkmalen . Diese liegen bei Totschlag nicht vor. |
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