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![]() Wer hätte es gedacht:
Bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen. Haben wir heute im TV gesehen. Zum Trost: bei einem Unfall mit 250 Sachen wird man sicherlich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen...höchstens die Hinterbliebenen. ![]()
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