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Alt 12.09.2007, 22:18   #10
Easymoney
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Zitat:
Zitat von suprawilli Beitrag anzeigen
speziell diese Sache!!
Nö, machst du nicht. ....und ein "E" auf dem Turbo ist ehrlich gesagt auch keine "Urkunde!"
Au contraire!

Sogar Bierdeckel sind Urkunden, wenn die Bedienung Striche auf sie zum zahlen macht. Man wird sich wundern was alles unter "Urkunde" fällt. Das ist bei weitem nicht nur dem Laienbegriff nach ein Papier mit einem Stempel.

Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind:

"Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit erheblicher Beweisbestimmung die zur Beweisfürhrung geeignet und den Aussteller erkennen lässt." (Oder so, ich hab die genaue Definition nicht gerade parat, wers wissen will googelt halt.)

Dies bezogen auf diesen Sachverhalt ergibt, durch Einschlagen des "E"´s ein Sachverhalt falsch vorgespiegelt werden sollte, der den wahren Tatsachen so nicht entspricht.

Um genau zu sein heisst der Tatbestand: "Fälschung einer technischen Aufzeichnung", wird allerdings genauso gehandhabt wie Urkundenfälschung.

Das ist das selbe, wenn man ABEs von "Onkel Adobe" fälscht und in Umlauf bringt. Verschärft wird der Tatbestand dann noch, wenn der Verkäufer Geld dafür nimmt.

Für die Strafbarkeit in deisem Sachverhalt sind die Lehren der Täterschaft und Teilnahme anzuwenden. Wenn die Anweisung von Suprafly gekommen sein sollte, so wäre dies eine sogenannte

"vorsätzliche mittelbare Urkundenfälschung i.V.m fälschung einer technischen Aufzeichnung",

da demjenigen vom wem die Anweisung kam so zu handeln durchaus bewusst war, warum man gerade ein "E" exact dort am Ladergehäuse einschlagen soll und nicht meinewegen ein "Q" oder dergleichen da zweifelsfrei ein "E" den Gruppe A Lader an dieser Stelle identifiziert.

Allein die Tatsache dass Firestarter ein "E" dort eingeschlagen hat, wo es nie im Leben irgendetwas definiert (nämlich an der Abgasseite), lässt auf das völlige Unbewusstsein der Urkundenfälschung schließen, der Vorsatz fällt komplett weg, nichtmal Fahrlässigkeit kommt in Beracht, da sich ihm der Sinn der Aktion komplett entzog. Bei seinem Auftraggeber, wer auch immer das gewesen sein mag, ist das anders. Die Sachlage ist so eindeutig, da wird auch niemand etwas vor Gericht oder ähnliches anhören, allein die Indizien sprechen da eine sehr deutliche Sprache.

Es gibt halt Dinge, die braucht man nichtmal mehr versuchen zu erklären. Wenn ich jemanden aus vollem Lauf im Bus mit einem Beil umhaue, kann ich auch nicht sagen, "Ja, der wollte sterben, der hatte Spielschulden"
__________________


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