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Alt 16.10.2006, 12:22   #1
Tschaster
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Tschaster befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Question Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?

Hallo Fans, hat jemand Tips oder Erfahrung mit gegnerischen Versicherungen ?
Mir ist jemand beim Ausparken rückwärts in die Tür gefahren, so daß die Frage der Schuld eindeutig ist (wurde auch bereits durch gegnerische Versicherung generell anerkannt).
Schaden : Fahrertüre und Blech hinter der Türe (20-30 cm) eingedellt, Lack gesprungen.

Kostenvoranschlag Toyo Werkstatt : ca. 2500 €

Meine Lady : Bj. 10/89, 110.000 km, Heckschürze für 4 Endrohre (Fujidingsbums Auspuffanlage), Tüv nächsten Monat fällig (erwarte eigentlich keine größeren Probleme).

Stand der Abwicklung :
Kostenvoranschlag an gegnerische Versicherung geschickt. Versicherung bestand auf Schätzer. Habe mir einen Schätzer gesucht, der den Schaden begutachtete. Warte jetzt noch auf dessen Ergebnis. Allerdings hat mich doch etwas beunruhigt, daß er meinte, wahrscheinlich handelt es sich dann doch bereits um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Ich habe zwar nicht vor, den Schaden in der Werkstatt beheben zu lassen (Kumpel arbeitet in Werkstatt), möchte aber die Lady weiterfahren und mich auf jeden Fall nicht von der gegnerischen Versicherung über den Tisch ziehen lassen. Nachdem ich aus meinem Bekanntenkreis schon mal ne ziemlich haarstreubende Geschichte über fiese Methoden der Versicherungen gehört habe (Wagen könnte noch zu Phantasiepreis in den Ostblock verkauft werden - deshalb enorme Minderung, wenn der Besitzer den "Schrott" behalten wolle) meine Frage :
Kann mir jemand sagen, wie sich das mit Wiederbeschaffungswert, Restwert vor bzw. nach Schaden verhält ? Muß ich mir irgendetwas anrechnen lassen, wenn ich die Lady trotz des "Totalschadens" behalten will ?
Hat jemand Fehler bei der Abwicklung gemacht, die ich jetzt noch vermeiden kann ?
Für Tips oder Erfahrungen im voraus Danke
Tschaster
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