
.....das hätte ich dann gerne mal schriftlich vom TÜV gesehen...
Also ich seh das anders:
Der Geschwindigkeitsindex besagt im Schein ZR , also Reifen mit einer Freigabe über 240 . V Reifen sind nur bis 240 Zugelassen und jetzt wollt Ihr auf gut Dünken der Aussage eines TÜV-Prüfers VR Reifen kaufen die dann als erheblicher Mangel die nächste HU oder Polizeikontrolle nicht überstehen weil es ebend jeder weiß und es ja auch drauf steht was gefahren werden muss. Ich halte es für sehr sehr waghalsig solche Aussagen zu treffen wenn ich beim TÜV länger angestellt bleiben will..Aber warten wir mal ab obs was schriftliches gibt und das wirds nicht geben , ergo ZR oder besser
muss es sein
